Seit dem 1. Juli 2025 gilt das Schweizerisch-Französische Homeoffice-Abkommen: Bis 49% Arbeit im Homeoffice bleibt die Sozialversicherung in der Schweiz. Genfer Payroll-Verantwortliche müssen Prozesse bis Ende Jahr anpassen, um Beitragslücken zu vermeiden.
Direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung:
- monatliche Bestätigung der Homeoffice-Tage für jede Grenzgängerin und jeden Grenzgänger;
- unterschriebene Erklärungen sind sechs Jahre archiviert und durch die Führung bestätigt;
- Kommunikation mit AVS-Stellen und Unfallversicherern wird dokumentiert, sobald 49% erreicht sind;
- Quellensteuer-Korrekturen folgen dem kantonalen Update von September 2025.
Massnahmen bis Dezember 2025:
- Homeoffice-Vereinbarungen aktualisieren und Meldepflichten erläutern;
- Payroll, HR und Steuern koordinieren, damit ab 40% Homeoffice ein Audit ausgelöst wird;
- Prüfen, ob Odoo, Abacus oder ProConcept den OFAS-Report liefern;
- Geschäftsleitung über Sanktionen informieren und vierteljährliche Kontrollen planen.
Die Steuerverwaltung Genf bietet dazu monatliche Sessions an. Behalten Sie regulatorische Updates im Blick: Frankreich plant bereits eine Revision für 2026.
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