Die Teilreform der Mehrwertsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, hat konkrete Auswirkungen auf Genfer KMU. Sie erfolgt im Rahmen einer verstärkten Digitalisierung mit neuen Verpflichtungen, aber auch Chancen, regulatorische Anforderungen bis 2026 vorwegzunehmen.
Wichtige Punkte der Reform:
- Verpflichtung für ALLE Steuerpflichtigen, die MWST über das offizielle Online-Portal abzurechnen (keine Papierformulare mehr, Wahl zwischen „pro“ oder „easy“).
- Neue Regeln für Online-Verkaufsplattformen: Jede Plattform, die Verkäufe in der Schweiz tätigt, auch über ausländische Partner, muss die MWST einziehen und abführen.
- Die Steuersätze werden angepasst: Bestimmte Produkte fallen jetzt unter den reduzierten Satz (mit Ihrer Nomenklatur vergleichen).
- Klarstellungen zu Subventionen, vereinfachten Methoden (Pauschalsatz oder Netto-Steuerschuld) und branchenspezifischen Ausnahmen.
Empfohlene Schritte für KMU:
- Prüfen (und ggf. aktualisieren) Sie Ihre MWST-Abrechnungsmethode;
- Schulung für das neue Online-Portal absolvieren, falls noch nicht erfolgt;
- Steuerpflicht voraussehen, wenn Sie über Plattformen verkaufen oder Ihre Kunden dies tun (insbesondere E-Commerce);
- Buchhaltungs-/ERP-Einstellungen anpassen, insbesondere MWST-Sätze und Codes (Odoo etc.);
- Kommunikation an Kunden und Partner vorbereiten, um gemeinsame Compliance sicherzustellen.
Fokus Genf: In der Westschweiz bestätigt Genf die spezifische Unterstützung der KMU beim digitalen MWST-Übergang. Infoveranstaltungen finden zusammen mit der Handelskammer und der ESTV statt.
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Vorausschau, Weiterbildung und externe Unterstützung sind sofortige Investitionen, die 2026 Streitigkeiten, Sanktionen und Mehrkosten vermeiden.