Sie führen ein KMU in Genf, haben einige Kaderleute, Außendienstmitarbeiter, vielleicht ein oder zwei Fringe Benefits… und im Januar heißt es: „Wir machen die Lohnbescheinigungen.“ Auf dem Papier ist es ein Formular. In der Praxis ist es ein Steuerdokument, das Prüfungen, Steuernachforderungen und manchmal sehr unangenehme Diskussionen mit Ihren Mitarbeitenden auslöst.
Die Lohnbescheinigung 2026 verzeiht keine Ungenauigkeiten. Die Steuerbehörden verfügen über Daten, Vergleiche, elektronische Übermittlungen (ELM/Swissdec) und ein langes Gedächtnis. Die klassische Falle? Zu glauben, ein „kleiner Vorteil“ oder eine „vernünftige“ Entschädigung fällt nicht auf. Das Ergebnis? Es fällt auf. Und wenn es auffällt, werden Sie nach Belegen gefragt.
Dieser Leitfaden ist so geschrieben, wie wir es bei einem Termin bei Ark Fiduciaire in Genf tun würden: konkret, entscheidungsorientiert, mit Kontrollpunkten und Beispielen.
Verwendete Referenzquellen: (Quelle: Offizieller Leitfaden zur Erstellung (2026), AFC und CSI), (Quelle: Swissdec-Norm – ELM 6.0 Richtlinien (2026)), (Quelle: Checkliste-Fehler-Lohnbescheinigung-CCIG), (Quelle: Kanton Freiburg: Pflichten und Übermittlung), (Quelle: Richtlinien-Lohnbescheinigung-BSV).
Wozu dient die Lohnbescheinigung (Ziele, Pflichten, Formate, Neuerungen 2026)
Die Lohnbescheinigung ist das „steuerliche Foto“ der Arbeitgeber–Arbeitnehmer-Beziehung für ein Jahr. Sie dient zwei sehr einfachen Zwecken:
- Das steuerbare Einkommen des Mitarbeitenden korrekt deklarieren (Kantons-/Gemeindesteuer, direkte Bundessteuer).
- Vorteile und Spesen dokumentieren, damit die Verwaltung prüfen kann, ob das Ausgezahlte steuerbar ist oder nicht.
Wer muss eine Lohnbescheinigung ausstellen?
In der Praxis muss fast jeder Schweizer Arbeitgeber, der:
- einen Lohn,
- Boni,
- Entschädigungen,
- Fringe Benefits,
- oder Spesen vergütet,
eine Lohnbescheinigung für das Kalenderjahr ausstellen.
Auch wenn Ihr Mitarbeitender Teilzeit arbeitet. Auch wenn es „nur“ ein Mandat ist, das einer Anstellung ähnelt. Und auch wenn Sie bereits monatliche Abrechnungen haben.
Wem und wann ist sie auszuhändigen?
- Dem Mitarbeitenden: für die Steuererklärung.
- Der Steuerverwaltung: gemäss kantonaler Praxis und Übermittlungskanälen (oft via ELM/Swissdec bei strukturierten Arbeitgebern).
In Genf ist der kritische Punkt nicht „machen wir es“, sondern machen wir es korrekt und rechtzeitig. Die Mitarbeitenden erwarten das Dokument für die Steuererklärung, und HR gerät schnell unter Druck.
Formate: Papier, PDF, ELM/Swissdec
Sie haben drei Realitäten:
- Papier-/PDF-Bescheinigung mit Unterschrift (intern oft noch verlangt).
- Elektronische Übermittlung via ELM (Swissdec), wenn Ihre Lohnsoftware kompatibel ist.
- Archivierung: Sie müssen für jede Zahl die Belege vorweisen können.
Das eigentliche Thema ist nicht das Format. Es ist die Konsistenz zwischen:
- Buchhaltung (Personalaufwand),
- Lohnabrechnung,
- Spesenabrechnungen,
- Vorteile (Auto, Essen, Wohnung),
- Versicherungen (LAA, IJM, LPP),
- und der Bescheinigung.
Neuerungen 2026: Vor allem das Prüfungsniveau steigt
Zwei klare Trends 2026:
- Standardisierung: Kontrollen basieren auf harmonisierten Regeln und strukturierten Übermittlungen (Quelle: Swissdec-Norm – ELM 6.0 Richtlinien (2026)).
- Weniger Toleranz bei „Grauzonen“: schlecht dokumentierte Pauschalspesen, „vergessene“ Vorteile, Entschädigungen, die wie Lohn wirken.
Praxisbeobachtung: Viele Genfer KMU merken das Problem erst beim Jahresabschluss, wenn der Buchhalter fragt: „Dieser Posten ‚Repräsentationsspesen‘ über CHF 18'000, was ist das genau?“ Dann merkt man, es gibt keine Spesenregelung, keine Belege, und die Lohnbescheinigung ist schon raus.
Was die Verwaltung zuerst prüft (und was Sie abgleichen sollten)
Bevor Sie an Felder denken, fragen Sie sich: Wenn Ihr Unternehmen geprüft wird, erzählen alle Ihre Dokumente dieselbe Geschichte?
Die Verwaltung vergleicht typischerweise:
- Lohnsumme Buchhaltung vs. Summe Bescheinigungen,
- Spesenentschädigungen vs. Belege,
- Fringe Benefits vs. Verträge (Auto, Wohnung),
- Boni vs. Protokolle/Verträge,
- LPP/LAA/IJM-Beiträge vs. Abrechnungen.
Tabelle 1 — Wichtige Dokumente vor Ausstellung der Bescheinigungen
| Thema | Erwartetes Dokument | Typische Fehlerquelle | Praxis |
|---|---|---|---|
| Fix-/Variabler Lohn | Vertrag, Nachträge, Monatsabrechnungen | „Diskretionärer“ Bonus ohne Nachweis | Protokoll, interne Regel, Bestätigungs-Mail |
| Spesen | Spesenreglement, Abrechnungen, Belege | Pauschalen ohne Grundlage, fehlende Belege | Tarif, Limiten, monatliche Kontrolle |
| Auto | Überlassungsvertrag, Nutzungsregeln | Private Nutzung nicht dokumentiert | Autoreglement, Nutzungsdeklaration |
| Essen/Geschenke | Reglement, Rechnungen | „Kleine Geschenke“ summieren sich | Jährliche Nachverfolgung pro Mitarbeitenden |
| Homeoffice | Regelung, Entschädigungen, Belege | Pauschale ohne Logik | Einfache, konsistente, dokumentierte Regel |
| Internationale Mobilität | Bescheinigungen, Tage, Split | CH/Ausland-Tage nicht erfasst | Präsenzliste, Steuerberater-Koordination |
Steuerbare und nicht steuerbare Elemente: Was ist (nicht) zu deklarieren?
Die Lohnbescheinigung ist kein „HR-Resümee“. Sie ist ein Steuerdokument. Die Logik ist binär:
- Steuerbar: muss erscheinen.
- Nicht steuerbar: kann erscheinen, aber nur korrekt qualifiziert und dokumentiert.
Lohn, Bonus, Provisionen: keine Überraschung, aber keine Vergesslichkeit
- Grundlohn: steuerbar.
-
- Monatslohn: steuerbar.
- Bonus/Provision: steuerbar.
- Einmalprämien (Leistung, Unterschrift, Bindung): steuerbar.
Klassische Falle: Bonus im Januar N+1 „für Jahr N“ auszahlen und glauben, man könne ihn N zuordnen. Steuerlich gilt das Zahlungsdatum und die Periode gemäss Richtlinien. Wer mit Daten spielt, riskiert.
Fringe Benefits: Hier werden Fehler teuer
Fringe Benefits sind das Lieblingsfeld der Kontrollen. Warum? Viele Arbeitgeber „vergessen“ oder unterschätzen sie.
Typische Beispiele:
- Geschäftsauto mit Privatnutzung,
- regelmäßig übernommene Mahlzeiten,
- bezahlte Wohnung,
- privat genutztes Handyabo,
- wiederkehrende Geschenke,
- Club-/Fitnessbeiträge usw.
Sie denken: „Das ist doch marginal.“ Aber marginal mal 10 Mitarbeitende, über 3 Jahre, mit Zinsen… ist es nicht mehr.
Spesenrückerstattungen: nicht steuerbar… nur wenn es wirklich Spesen sind
Eine Spesenrückerstattung ist nicht steuerbar, wenn:
- sie notwendig für die Tätigkeit ist,
- sie belegt ist (Rechnung, Ticket, Notiz),
- sie angemessen ist,
- und einer internen Regel entspricht.
Wenn Sie monatlich einen Fixbetrag ohne Beleg zahlen, ist das ein versteckter Lohn. Und landet auf der Bescheinigung.
Versicherungsleistungen: Vorsicht Verwechslungen
Taggelder (Krankheit/Unfall), LAA-Leistungen etc.: Je nach Fall zahlt der Arbeitgeber oder direkt der Versicherer, und die Behandlung auf der Bescheinigung hängt vom Zahlungsfluss und der Art ab. Nicht improvisieren: Stimmen Sie sich mit Versicherer-Abrechnungen und Richtlinien ab (Quelle: Richtlinien-Lohnbescheinigung-BSV).
Berufsspesen, Vorteile, Entschädigungen: Was gilt, was nicht (mit Fokus auf neue Limiten 2026)
Klartext: Spesen sind das Feld, wo Unternehmen eingeholt werden. Nicht weil sie betrügen. Sondern weil sie improvisieren.
Effektive Spesen vs. Pauschalen: Entscheiden, aber dokumentieren
Zwei Ansätze:
- Effektive Spesen: Sie vergüten gegen Beleg. Sauber, aber zeitaufwändig.
- Pauschalen: Fixbetrag. Einfach, aber riskant ohne solide Grundlage.
Unsere Meinung: Am besten sind:
- effektive Spesen für alles Variable (Essen, Reisen),
- Pauschalen nur mit schriftlicher, konsistenter und angewandter Regelung.
Homeoffice: Die „Komfort“-Pauschale wird zum Lohn
Seit Homeoffice verbreitet ist, sieht man monatliche „Internet/Strom“-Pauschalen ohne Regelung.
Konkret: Wenn Sie CHF 80 pro Monat an alle zahlen, ohne Beleg, ohne Logik, ohne Differenzierung nach Pensum, riskieren Sie eine Umqualifizierung.
Geschäftsauto: Die klassische Falle Nr. 1
Sie haben ein Auto auf Firmennamen, ein Mitarbeitender nutzt es am Wochenende, und Sie haben:
- kein Reglement,
- keine Nachverfolgung,
- keine korrekte Bewertung.
Ergebnis? Bei der Kontrolle werden Sie gefragt, wie Sie die Privatnutzung behandelt haben. Haben Sie nichts, entscheidet die Behörde.
Fokus 2026: „Neue Limiten“ = vor allem neue Nachweispflichten
Die Details stehen im offiziellen Leitfaden 2026 (Quelle: Offizieller Leitfaden zur Erstellung (2026), AFC und CSI). 2026 ist weniger eine Revolution der Beträge als eine Verschärfung der Praxis:
- Belege werden erwartet,
- Konsistenz zwischen interner Regel und Praxis,
- Nachvollziehbarkeit (wer hat was, wann, warum erhalten).
Tabelle 2 — Was gilt, was nicht (Praxisblick)
| Thema | Gilt, wenn… | Gilt nicht, wenn… | Ark-Tipp |
|---|---|---|---|
| Geschäftsessen | Reale Dienstreise + Beleg | „Mittagessen“ ohne Reise | Einfache Regel + Stichproben |
| Pauschalentschädigung | Schriftliche Regel + realistische Basis | Fixbetrag „aus Gewohnheit“ | Jährliche Überprüfung + Anpassung |
| Geschenke | Gelegentlich, dokumentiert | Regelmäßig, hoch, ohne Nachverfolgung | Geschenkregister pro Person |
| Telefon | Überwiegend beruflich, klare Regel | Premium-Abo + offensichtliche Privatnutzung | Angemessene Pauschale + Klausel |
| Auto | Reglement + korrekte Bewertung | „Weiß nicht“ | Autovertrag + Deklaration |
| Weiterbildung | Direkter Bezug zur Stelle | „Vergnügungs“-Weiterbildung | HR-Freigabe + interne Notiz |
Schritt-für-Schritt: Saubere Lohnbescheinigung 2026 erstellen (ohne Januar-Stress)
Eine Methode, die auch ohne HR-Abteilung im KMU funktioniert.
Schritt 1 — Zeitraum und Mitarbeitendenliste fixieren
- Liste der im Jahr aktiven Mitarbeitenden.
- Eintritts-/Austrittsdaten.
- Beschäftigungsgrad.
- Spezialfälle: lange Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Entsendung.
Schritt 2 — Lohnsumme und Buchhaltung abgleichen
- Bruttolohnsumme (Buchhaltung) = Bruttolohnsumme (Bescheinigungen).
- Boni und Prämien: prüfen, dass sie nicht in diversen Konten „verschwinden“.
Schritt 3 — Vorteile einzeln prüfen
Direkt fragen:
- Wer hat ein Auto?
- Wer hat ein bezahltes Abo?
- Wer bekommt Essen bezahlt?
- Wer hat eine Wohnung?
- Wer erhält eine Pauschale?
Wenn Sie es nicht tun, tut es niemand.
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Schritt 4 — Spesen prüfen: Belege, Regel, Konsistenz
- Vollständige Spesenabrechnungen.
- Belege angehängt.
- Hierarchische Freigabe.
- Einhaltung interner Limiten.
Schritt 5 — Bescheinigung (Software) erstellen und „Qualitätskontrolle“ durchführen
- Erstellung via Software.
- Kontrolle durch eine Person, die die Daten nicht erfasst hat.
Schritt 6 — Unterschrift, Übergabe, Archivierung
- Unterschrift gemäss Prozess.
- Übergabe an Mitarbeitenden.
- Archivierung der Unterlagen.
Praxis-Tipp: Zeit spart nicht ein „Super-Excel-Modell“, sondern eine Spesen- und Vorteilsregelung, die schon im September existiert – nicht erst im Januar.
Praxisfall (Genf): Die Pauschale, die zur Steuernachforderung wird
Unternehmen: Sàrl in Genf, 12 Mitarbeitende, B2B-Dienstleistungen.
Situation:
- 3 Verkäufer erhalten eine monatliche Pauschale von CHF 400 „Repräsentationsspesen“.
- Keine Belege verlangt.
- Keine schriftliche Regelung.
- Auszahlung über 12 Monate.
Jährlicher Betrag:
- CHF 400 × 12 = CHF 4'800 pro Verkäufer.
- Für 3 Verkäufer: CHF 14'400.
Steuerprüfung (über 3 Jahre): Die Behörde verlangt die Grundlage. Das Unternehmen kann nicht nachweisen, dass es sich um effektive Spesen handelt.
Wahrscheinliche Umqualifizierung:
- CHF 14'400/Jahr als steuerbarer Lohn umqualifiziert.
- Über 3 Jahre: CHF 43'200 zusätzliches steuerbares Einkommen der Mitarbeitenden.
Konkrete Folgen:
- Mitarbeitende erhalten Korrekturveranlagungen (und Sie haben ein HR-Problem: „Warum haben Sie mich in diese Lage gebracht?“).
- Das Unternehmen muss die Bescheinigungen korrigieren.
- Je nach Fall auch Auswirkungen auf Sozialabgaben, wenn die Umqualifizierung die Bemessungsgrundlage betrifft.
Was wir von Anfang an gemacht hätten:
- entweder effektive Spesen (Abrechnungen + Belege),
- oder Pauschale, aber mit schriftlicher Regel, realistischer Basis und periodischer Kontrolle.
Häufige Fehler, Prüfungsrisiken und mögliche Sanktionen
Klartext: Kontrollen erfolgen nicht „zufällig“. Sie kommen oft bei:
- Inkonsistenzen,
- ungewöhnlichen Beträgen,
- wiederholten Korrekturen,
- oder Anzeige (ja, das passiert).
8 Fehler, die wir ständig sehen (und wie man sie behebt)
- Pauschalspesen ohne Grundlage
- Lösung: schriftliche Regel + Begründung + Kontrolle oder Umstellung auf effektive Spesen.
- Geschäftsauto „wie früher“ behandelt
- Lösung: Reglement + Bewertung gemäss Leitfaden 2026 (Quelle: Offizieller Leitfaden zur Erstellung (2026), AFC und CSI).
- Vergessene Geschenke und Vorteile
- Lösung: jährliches Register pro Mitarbeitenden (Geschenke, Abos, Events).
- Boni mündlich beschlossen
- Lösung: schriftlicher Nachweis (Protokoll, Bestätigungs-Mail, Berechnungsregel).
- Homeoffice-Entschädigungen an alle ohne Logik
- Lösung: Regel nach Beschäftigungsgrad und Homeoffice-Realität.
- Grenzgänger/internationale Mobilität nach Gefühl
- Lösung: Tage erfassen, Steuerberater-Koordination, Dokumentation.
- Bescheinigung vor Versicherer-Abrechnung erstellt
- Lösung: IJM/LAA-Daten vor Ausstellung fixieren.
- Späte Korrekturen nicht kommuniziert
- Lösung: interne „Korrigierte Bescheinigung“-Prozedur + Mitarbeitenden informieren.
Konkrete Risiken
- Beleganforderung (Spesen, Vorteile, Verträge).
- Korrektur der Bescheinigungen über mehrere Jahre.
- Steuernachforderungen für Mitarbeitende.
- Interne Spannungen: Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden.
Mögliche Sanktionen
Je nach Schwere und Situation:
- Nachforderungen und Zinsen,
- Bussen bei Verstößen,
- und vor allem: intensivere Kontrollen in Folgejahren.
Für Details und Kontrolllogik ist die CCIG-Checkliste eine gute Erinnerung an typische Übermittlungs- und Inhaltsfehler (Quelle: Checkliste-Fehler-Lohnbescheinigung-CCIG).
Internationale Mobilität und Grenzgängerfälle: Die Bescheinigung wird zur Akte
In Genf kommt man um das Thema nicht herum. Grenzgänger, Entsendungen, Homeoffice aus Frankreich, kurze Einsätze… die Lohnbescheinigung ist längst mehr als ein Formular.
Grenzgänger: Steuer und Lohn nicht vermischen
Die Bescheinigung muss das Ausgezahlte und die Vorteile abbilden. Die Besteuerung des Mitarbeitenden (wo und wie er besteuert wird) erfolgt nach den geltenden Regeln und oft mit Bescheinigungen.
Entsendung / Tagessplit: Ohne Nachweis sind Sie blind
Wenn ein Kader 60 Tage im Ausland ist, müssen Sie das belegen können. Sonst zählt Ihre „Schätzung“ bei der Kontrolle nicht.
Praxis-Tipp:
- Präsenzliste (CH/Ausland-Tage),
- Einsatzaufträge,
- Tickets, Hotels,
- grenzüberschreitende Homeoffice-Regelung.
Übermittlung und E-Bescheinigung: Was Swissdec/ELM wirklich ändert
Mit ELM/Swissdec gewinnen Sie an Standardisierung, verlieren aber die Möglichkeit zur Improvisation.
Was es verbessert
- Feldkonsistenz,
- automatische Kontrollen,
- Nachvollziehbarkeit.
Was es aufdeckt
- Inkonsistenzen zwischen Modulen (Lohn vs. Spesen),
- Konfigurationsfehler (falsch codierte Vorteile),
- Korrekturen werden sichtbarer.
Wenn Ihre Software ELM 6.0-kompatibel ist, halten Sie sich an die Richtlinien und testen Sie vor der Hochsaison (Quelle: Swissdec-Norm – ELM 6.0 Richtlinien (2026)).
Arbeitgeber-Checkliste: Kontrollen vor Unterschrift und Übermittlung
Kurze, aber kompromisslose Checkliste. Wenn Sie alles abhaken, schlafen Sie ruhiger.
Checkliste 1 — „Inhalt“-Kontrolle (vor Unterschrift)
- Alle Mitarbeitenden mit Zahlung im Jahr haben eine Bescheinigung.
- Eintritts-/Austrittsdaten und Beschäftigungsgrad stimmen.
- Jahresbruttolohn = Summe der Monatsabrechnungen.
- Boni/Provisionen/Prämien: Entscheidung dokumentiert.
- Fringe Benefits erfasst (Auto, Essen, Wohnung, Abos, Geschenke).
- Spesen: klare Unterscheidung effektiv/pauschal.
- Pauschalen: schriftliche Regel + realistische Basis + konsistente Anwendung.
- IJM/LAA-Leistungen: mit Versicherer-Abrechnung abgestimmt (Quelle: Richtlinien-Lohnbescheinigung-BSV).
- Internationale Mobilität: Tage erfasst und dokumentiert.
- Zweite Person hat „Risiko“-Bescheinigungen geprüft (Kader, Vertrieb, Expats).
Checkliste 2 — „Prozess“-Kontrolle (vor Übermittlung)
- Nummerierung/Archivierung: Sie finden Belege in 10 Minuten.
- Korrekturverfahren definiert (wer unterschreibt, informiert, übermittelt).
- ELM-Übermittlung getestet (falls zutreffend) (Quelle: Swissdec-Norm – ELM 6.0 Richtlinien (2026)).
- Interne Fristen gesetzt (z.B. Spesensammlung bis 10. Januar, Kontrolle bis 20. Januar, Ausstellung bis 31. Januar).
- Kommunikation an Mitarbeitende: wann und wie sie die Bescheinigung erhalten.
Empfehlung für Genfer KMU: Eine einfache, angewandte und kontrollierte Regelung
Sie brauchen kein 40-seitiges Handbuch. Sie brauchen drei Dokumente:
- Spesenreglement (1–2 Seiten): Was wird vergütet, Limiten, Belege.
- Vorteilsreglement: Auto, Telefon, Geschenke.
- Jahresendprozess: Wer macht was, wann, mit welchen Kontrollen.
Praxis-Anekdote: In einem KMU „wussten alle“, dass die CHF 300 monatlich für Spesen waren. Als der CFO ging, konnte es niemand mehr erklären. Die Kontrolle kam im Folgejahr. Ohne Dokumentation verlieren Sie.
FAQ (Korrekturen, Fristen, Exemplare, Spezialfälle internationale Mobilität, Dokumentverlust, E-Bescheinigung etc.)
1) Fehler auf bereits ausgehändigter Bescheinigung. Was tun?
Sie stellen eine korrigierte Bescheinigung aus (kein handschriftlicher Nachtrag), informieren den Mitarbeitenden und stimmen die Übermittlungen ab. Dokumentieren Sie: Ursprungs- und Korrekturversion, Grund, Datum.
2) Frist für die Aushändigung der Lohnbescheinigung?
Üblich ist die rasche Aushändigung nach Jahresende, meist im Januar. Wichtig: Die Mitarbeitenden brauchen sie für die Steuererklärung. Setzen Sie eine interne Frist und halten Sie diese ein.
3) Wie viele Exemplare müssen ausgehändigt werden?
Mindestens ein Exemplar an den Mitarbeitenden. Intern behalten Sie eine Kopie und die Belege. Je nach Übermittlungsart (Papier/ELM) variiert der Bedarf.
4) Mitarbeitender war in Genf und im Ausland tätig. Reicht die Bescheinigung?
Oft nicht. Die Bescheinigung ist ein Teil, internationale Mobilität verlangt eine Akte: Tageerfassung, Bescheinigungen, geltende Regeln. Ohne Nachweis drohen Korrekturen und endlose Diskussionen.
5) Mitarbeitender hat Bescheinigung verloren. Kann man sie neu ausstellen?
Ja. Stellen Sie eine beglaubigte Kopie mit Datum aus und dokumentieren Sie die Neuausstellung. Vermeiden Sie mehrere unkontrollierte Versionen.
6) E-Bescheinigung und Swissdec: Ersetzt das alles?
Es standardisiert und sichert die Übermittlung, ersetzt aber nicht Ihre Belege. Sind Spesen schlecht dokumentiert, hilft ELM nicht. Es macht Inkonsistenzen nur sichtbarer (Quelle: Swissdec-Norm – ELM 6.0 Richtlinien (2026)).
Offizielle Referenzen (ohne Links)
- Leitfaden zur Erstellung der Lohnbescheinigung 2026 (Quelle: Offizieller Leitfaden zur Erstellung (2026), AFC und CSI)
- ELM 6.0 / Swissdec 2026 Richtlinien (Quelle: Swissdec-Norm – ELM 6.0 Richtlinien (2026))
- Checkliste Fehler und Übermittlung (Quelle: Checkliste-Fehler-Lohnbescheinigung-CCIG)
- Kantonale Informationen zu Pflichten und Übermittlung (Quelle: Kanton Freiburg: Pflichten und Übermittlung)
- Richtlinien zu Sozialversicherungen (Quelle: Richtlinien-Lohnbescheinigung-BSV)