Seit dem 1. Januar 2025 erfährt die berufliche Vorsorge (BVG) tiefgreifende regulatorische Anpassungen, besonders in Genf und der Westschweiz. Diese Änderungen betreffen sowohl Arbeitgeber (KMUs, Vereine, Startups) als auch Selbstständige und zielen darauf ab, die Deckung der Arbeitnehmenden entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarkt zu optimieren.
1. Neue Schwellenwerte und Koordinationsabzüge
Die Anpassung der AHV/IV-Renten verändert die BVG-Eintrittsschwelle, die nun bei 22’680 CHF liegt (gegenüber 22’050 CHF im Jahr 2024). Der Koordinationsabzug beträgt nun 26’460 CHF. Diese Beträge sind ausschlaggebend für die BVG-Pflicht und die Berechnung des versicherten Lohns. Für Teilzeit- oder Mehrfacharbeitnehmende verbessert dies die Beitragsmöglichkeiten und senkt das Risiko einer Unterversicherung.
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2. Beiträge und Mindestzinssatz
Der Mindestzinssatz bleibt für 2025 bei 1,25%. Für Arbeitgeber beeinflusst dieser Zinssatz die Rendite der obligatorischen BVG-Guthaben und ist jährlich bei der Lohnabrechnung und beim Jahresabschluss zu überprüfen. Persönliche Beiträge können in Odoo (v17, v18) angepasst werden.
3. Auswirkungen auf die Lohnverwaltung (Swissdec 5)
Die Umsetzung der neuen BVG-Parameter in die Lohnsoftware (insbesondere Swissdec 5.0 oder Odoo HR) ist essenziell, um Fehler bei AHV/BVG-Abrechnungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Besonders auf Schwellenwerte, Berechnungsgrundlagen und erforderliche Nachweise bei kantonalen Kontrollen in Genf und Waadt ist zu achten.
4. Pflichten für Selbstständige
Freiwillig angeschlossene Selbstständige profitieren ab 2025 von erhöhten steuerlichen BVG-Abzügen, was eine Optimierung ihrer Vorsorge und Steuerlast ermöglicht – eine Gelegenheit für die Jahresplanung.
5. Wichtige Punkte für 2025
- Exakte Deklaration der BVG-pflichtigen Löhne mit Nachweisen
- Aktualisierung der Schwellenwerte und abzugsfähigen Beträge in der Lohnsoftware
- Eventuelle Überarbeitung der Vorsorgepläne, besonders bei tiefen Löhnen und Teilzeit
- Verfolgung offizieller Mitteilungen via OAK BV und ch.ch
Die Beratung durch eine spezialisierte Treuhand garantiert die Einhaltung der Vorschriften (Lohn, Lohnabrechnung, Swissdec-Reporting, BVG/Pensionsanschluss, aktuelle Steuerberatung). Kontaktieren Sie Ark Fiduciaire für ein persönliches BVG 2025 Audit oder zur Umsetzung neuer Regeln in Odoo.