BVG 2025 in Genf: neue Lohnregelungen und Pflichten für Arbeitgeber und Selbstständige

Zusammenfassung der ab 2025 in Genf und der Westschweiz geltenden BVG-Neuerungen: Koordination, Schwellenwerte, Beiträge, Zinssätze und praktische Auswirkungen für Arbeitgeber und Selbstständige, mit Blick auf Swissdec 5 Lohnabrechnung und Sozialabgabenberechnung.

Par Ark Fiduciaire

Publié le 05.10.2025

Temps de lecture: 2min (318 words)

Seit dem 1. Januar 2025 erfährt die berufliche Vorsorge (BVG) tiefgreifende regulatorische Anpassungen, besonders in Genf und der Westschweiz. Diese Änderungen betreffen sowohl Arbeitgeber (KMUs, Vereine, Startups) als auch Selbstständige und zielen darauf ab, die Deckung der Arbeitnehmenden entsprechend dem sich wandelnden Arbeitsmarkt zu optimieren.

1. Neue Schwellenwerte und Koordinationsabzüge

Die Anpassung der AHV/IV-Renten verändert die BVG-Eintrittsschwelle, die nun bei 22’680 CHF liegt (gegenüber 22’050 CHF im Jahr 2024). Der Koordinationsabzug beträgt nun 26’460 CHF. Diese Beträge sind ausschlaggebend für die BVG-Pflicht und die Berechnung des versicherten Lohns. Für Teilzeit- oder Mehrfacharbeitnehmende verbessert dies die Beitragsmöglichkeiten und senkt das Risiko einer Unterversicherung.

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2. Beiträge und Mindestzinssatz

Der Mindestzinssatz bleibt für 2025 bei 1,25%. Für Arbeitgeber beeinflusst dieser Zinssatz die Rendite der obligatorischen BVG-Guthaben und ist jährlich bei der Lohnabrechnung und beim Jahresabschluss zu überprüfen. Persönliche Beiträge können in Odoo (v17, v18) angepasst werden.

3. Auswirkungen auf die Lohnverwaltung (Swissdec 5)

Die Umsetzung der neuen BVG-Parameter in die Lohnsoftware (insbesondere Swissdec 5.0 oder Odoo HR) ist essenziell, um Fehler bei AHV/BVG-Abrechnungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Besonders auf Schwellenwerte, Berechnungsgrundlagen und erforderliche Nachweise bei kantonalen Kontrollen in Genf und Waadt ist zu achten.

4. Pflichten für Selbstständige

Freiwillig angeschlossene Selbstständige profitieren ab 2025 von erhöhten steuerlichen BVG-Abzügen, was eine Optimierung ihrer Vorsorge und Steuerlast ermöglicht – eine Gelegenheit für die Jahresplanung.

5. Wichtige Punkte für 2025

  • Exakte Deklaration der BVG-pflichtigen Löhne mit Nachweisen
  • Aktualisierung der Schwellenwerte und abzugsfähigen Beträge in der Lohnsoftware
  • Eventuelle Überarbeitung der Vorsorgepläne, besonders bei tiefen Löhnen und Teilzeit
  • Verfolgung offizieller Mitteilungen via OAK BV und ch.ch

Die Beratung durch eine spezialisierte Treuhand garantiert die Einhaltung der Vorschriften (Lohn, Lohnabrechnung, Swissdec-Reporting, BVG/Pensionsanschluss, aktuelle Steuerberatung). Kontaktieren Sie Ark Fiduciaire für ein persönliches BVG 2025 Audit oder zur Umsetzung neuer Regeln in Odoo.

Références

Lohnabrechnung und Arbeitgeber in Genf: Neues 2025 (Grenzgänger, Homeoffice, Steuern, neue Schwellenwerte und praktische Regeln)

Zusammenfassung der Änderungen 2025 für die Lohnabrechnung in Genf und der Westschweiz: neue AHV/BVG-Schwellen, Familienzulagen, Updates zur Übernahme von E-Fahrzeugen, grenzüberschreitendes Homeoffice, aktuelle Steuer- und Sozialversicherungspflichten gemäß den letzten Empfehlungen. Dieser praktische Leitfaden unterstützt Arbeitgeber und Selbstständige bei der Einhaltung der Vorschriften und der Vorbereitung auf administrative und finanzielle Auswirkungen für Q4 2025 und 2026.

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