Sozialabgaben in der Schweiz 2026: umfassender Leitfaden für Arbeitgeber (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG)

Detaillierte Übersicht der in der Schweiz 2026 für Arbeitgeber geltenden Sozialabgaben: AHV/IV/EO-Regeln, Arbeitslosenversicherung, BVG, Unfall, Schwellenwerte, Berechnungen, praktische Pflichten, realistische Beispiele in CHF, häufige Fehler und Korrekturen. FAQ zu Lohn, Kleinstunternehmen, Selbstständigen, Rente. Fokus Genf, Westschweiz.

Von Ark Fiduciaire

Veröffentlicht am 07.05.2026

Lesezeit: 13min (2614 words)

Zahlen Sie in der Schweiz einen Lohn? Dann zahlen Sie Sozialabgaben. Punkt. Und wenn Sie diese falsch zahlen (falscher Satz, falsche Basis, falscher Zeitpunkt), endet das selten mit einem einfachen „Ups“. Es endet mit einer Nachforderung, Zinsen, manchmal einer Korrektur über mehrere Jahre und einem Abschluss, der aus dem Ruder läuft.

Ich biete Ihnen einen praxisnahen, auf Arbeitgeber ausgerichteten Leitfaden mit Zahlen, Erfahrungswerten und realistischen Beispielen aus Genf / Westschweiz.

Verwendete Quellen: (Quelle: Panorama der Sozialabgaben in der Schweiz (offiziell)), (Quelle: Übersichtstabelle der Sozialabgabensätze (admin.ch)), (Quelle: Merkblätter AHV/IV/EO/ALV 2026), (Quelle: Offizieller Leitfaden der Beitragssätze 2026 (Centre patronal)), (Quelle: Präsentation der Neuerungen und Kennzahlen 2026 (OCAS Genf)).

Überblick der Sozialabgaben in der Schweiz 2026

Oft wird alles vermischt: AHV, BVG, Unfall, Zulagen… Also stellen wir die Grundlagen klar.

Auf einem „Standard“-Lohnzettel eines Mitarbeiters in Genf finden Sie in der Regel:

  • AHV/IV/EO: die Basis. Fast jeder ist dabei.
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): auf dem versicherten Lohn, mit einer Obergrenze.
  • BVG (2. Säule): nur ab bestimmten Schwellenwerten und je nach Kassenplan.
  • UVG (Unfallversicherung): obligatorisch. Berufsunfall (BU) zu Lasten des Arbeitgebers, Nichtberufsunfall (NBU) meist zu Lasten des Arbeitnehmers, wenn die Beschäftigungsquote ausreichend ist.
  • Familienzulagen (FZ): kantonal, zu Lasten des Arbeitgebers, variabler Satz je nach Kanton (Genf ≠ Waadt ≠ Wallis).
  • Je nach Fall: KTG (Krankentaggeldversicherung), Erwerbsausfallversicherung, Beiträge an paritätische Fonds (bestimmte GAV), usw.

Zwei Beobachtungen aus der Praxis:

  1. Viele Genfer KMU entdecken beim Jahresabschluss, dass sie ein Element „vergessen“ haben, wenn die Lohnsumme mit den Kassenabrechnungen abgeglichen wird. Ergebnis? Rückwirkende Korrekturen.

  2. Der klassische Fehler ist zu glauben, dass „die Lohnsoftware alles macht“. Ja… wenn Sie die Grundlagen, Obergrenzen, Status (Kader, Lehrling, Rentner, Grenzgänger usw.) und Versicherungen korrekt eingestellt haben.

Was der Arbeitgeber steuern muss (und nicht blind delegieren)

  • Wahl der Versicherungen (UVG, KTG, BVG-Kasse) und deren Parameter.
  • Datenqualität: Geburtsdatum, Beschäftigungsgrad, AHV-Status, Eintritt/Austritt.
  • Kohärenz zwischen Buchhaltung und Lohn: Bruttolöhne, Boni, Vorteile, Spesen.

Tabelle 1 — Wer zahlt was? (Arbeitgeber-Sicht)

BlockObligatorisch?Vom Arbeitgeber bezahltVom Arbeitnehmer bezahltKommentar aus der Praxis
AHV/IV/EOJaJa (Arbeitgeberanteil)Ja (Arbeitnehmeranteil)Berechnung auf AHV-pflichtigem Lohn
ALVJaJa (Arbeitgeberanteil)Ja (Arbeitnehmeranteil)Jahresobergrenze, Vorsicht bei Boni
BVGNach Schwellenwert/PlanJa (mind. 50% in der Praxis)JaAbhängig von Plan, Alter, koordiniertem Lohn
UVG Berufsunfall (BU)JaJaNeinImmer zu Lasten des Arbeitgebers
UVG Nichtberufsunfall (NBU)Wenn ≥ 8h/WocheMeist neinMeist jaPolice und interne Praxis prüfen
Familienzulagen (FZ)JaJaNeinKantonal, Genf hat Besonderheiten

AHV/IV/EO und ALV: Prinzipien, Sätze und Pflichten

Wir beginnen mit dem Fundament. Wenn Sie hier Fehler machen, ist alles andere falsch.

AHV/IV/EO: Was ist beitragspflichtig (und was nicht)

Im Allgemeinen beitragspflichtig:

  • Fixlohn
  • Überstunden
  • Boni, Provisionen
  • Gratifikationen
  • Naturale Vorteile (Privatwagen, Wohnung usw.) nach Bewertungsregeln

Was oft Diskussionen auslöst:

  • Spesen: Wenn Sie echte Spesen mit Belegen erstatten, sind diese grundsätzlich nicht AHV-pflichtig. Pauschalen „nach Gefühl“ können als versteckter Lohn gelten.
  • Entschädigungen: Manche sind beitragspflichtig, andere nicht, je nach Art.

Für die genauen Sätze 2026 und Details siehe die offiziellen Dokumente (Quelle: Merkblätter AHV/IV/EO/ALV 2026) und (Quelle: Übersichtstabelle der Sozialabgabensätze (admin.ch)).

ALV: Obergrenze und „Bonus“-Reflex

Die Arbeitslosenversicherung wird auf dem versicherten Lohn bis zu einer jährlichen Obergrenze berechnet. Die Falle: Die Obergrenze wird jährlich verwaltet, nicht „monatlich“.

Typischer Fall:

  • Regelmäßiger Monatslohn + großer Bonus im Dezember.
  • Wenn Ihre Einstellung die jährliche Summe nicht korrekt verwaltet, zahlen Sie zu viel (oder zu wenig). Und müssen korrigieren.

Arbeitgeberpflichten: Was die Kasse wirklich erwartet

  • Anschluss an eine Ausgleichskasse (AHV) und Einhaltung der Meldungen.
  • Periodische Abrechnungen und fristgerechte Zahlungen.
  • Kohärente Bescheinigungen und Lohnbescheinigungen.

In Genf sieht man oft Unternehmen, die schnell starten (GmbH gegründet, erste Verträge unterschrieben) und die Verwaltung aufschieben. Schlechte Idee: Die AHV-Kasse holt immer auf.

BVG: Schwellenwerte, Pläne, Koordination und Beiträge

Das BVG ist der Bereich, in dem die Unterschiede zwischen Unternehmen groß werden. Zwei Firmen mit gleichem Bruttolohn können sehr unterschiedliche BVG-Kosten haben.

Die drei Begriffe, die Sie beherrschen müssen (sonst steuern Sie blind)

  • Eintrittsschwelle: darunter keine obligatorische BVG-Anbindung.
  • Koordinierter Lohn: der tatsächlich im BVG versicherte Teil nach Koordinationsabzug.
  • Altersskala: Beiträge steigen mit dem Alter (laut Gesetz und vor allem laut Plan).

Die Werte 2026 (Schwellen, Koordinationsabzug usw.) ändern sich je nach gesetzlichen Parametern. Nehmen Sie aktuelle Zahlen aus (Quelle: Offizieller Leitfaden der Beitragssätze 2026 (Centre patronal)) und (Quelle: Präsentation der Neuerungen und Kennzahlen 2026 (OCAS Genf)).

BVG-Plan: Der echte Hebel (und das echte Risiko)

Es gibt zwei Hauptgruppen:

  • Plan nahe dem gesetzlichen Minimum: günstiger, aber weniger attraktiv.
  • Überobligatorischer Plan: teurer, aber nützlich für Rekrutierung und Bindung (und manchmal für Kader).

Praxismeinung: In Genf fällt ein zu minimalistischer Plan bei qualifizierten Profilen (Finanzen, IT, Trading, Luxus, Gesundheit) sofort auf. Und kostet bei der Rekrutierung.

Teilzeit und mehrere Arbeitgeber: Das klassische Problem

  • Ein Mitarbeiter mit 40% bei Ihnen und 60% anderswo kann bei jedem Arbeitgeber separat unter der Schwelle liegen, also ohne BVG-Pflicht… obwohl er insgesamt 100% arbeitet.
  • Das ist nicht „illegal“, aber sozial problematisch. Manche Kassen bieten Lösungen, aber man muss danach fragen.

Checkliste 1 — BVG: Was Sie jährlich prüfen müssen

  • Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug 2026 korrekt angewendet (Quelle: Offizieller Leitfaden der Beitragssätze 2026 (Centre patronal))
  • Altersparameter (Wechsel der Altersgruppe im Jahr)
  • Bonusbehandlung: versichert oder nicht laut Plan
  • Teilzeitmitarbeiter: Schwelle erreicht oder nicht, Grenzfälle dokumentiert
  • Ein-/Austritte: Anbindung und Austritt zum richtigen Datum
  • Lohn ↔ BVG-Kassenrechnungen stimmen überein

UVG: Deckung, Prämien, Arbeitgeberpflichten

UVG = obligatorische Unfallversicherung. Hier sieht man oft Inkohärenzen zwischen Vertrag, HR-Praxis und Lohn.

BU vs NBU: Wer zahlt was?

  • Berufsunfall (BU): zu Lasten des Arbeitgebers.
  • Nichtberufsunfall (NBU): meist zu Lasten des Arbeitnehmers, aber nur wenn dieser mindestens 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet.

Klassische Falle: Sie haben Aushilfen, Studenten, temporäre Kräfte. Einige liegen unter der wöchentlichen Schwelle. Wenn Sie trotzdem NBU abziehen, schaffen Sie ein Problem.

UVG-Prämie: Warum zwei Unternehmen nicht gleich zahlen

Die Prämie hängt u.a. ab von:

  • Branche (Büro vs Baustelle z.B.)
  • Schadenhistorie
  • Versicherer und Bedingungen

In Genf zahlen Dienstleistungsunternehmen „Büro“ sehr moderate Prämien, kaufen dann eine kleine Außendienstaktivität (Event, Logistik, Installation). Wenn Sie die Klassifikation nicht aktualisieren, riskieren Sie eine Korrektur.

Dokumente zum Aufbewahren (sonst verlieren Sie Zeit bei Kontrollen)

  • UVG-Police und Nachträge
  • Prämienabrechnungen
  • Nachweise zur Tätigkeitsklassifikation
  • Liste versicherter Mitarbeiter (Ein-/Austritte)

Schritt für Schritt: Ihre Lohnabrechnung 2026 unter Kontrolle bringen (ohne Ihre Abende zu opfern)

Ein einfacher Prozess, egal ob Sie 2 oder 80 Mitarbeiter haben.

Schritt 1 — Ihre Versicherungen und Kassen kartieren

  • AHV-Kasse (und Familienzulagen)
  • UVG-Versicherer
  • BVG-Kasse
  • Eventuell KTG / Erwerbsausfall

Sie wären überrascht, wie viele Unternehmen nach ein paar Jahren und einem HR-Wechsel nicht mehr wissen, „welche Kasse was abdeckt“.

Schritt 2 — Berechnungsgrundlagen im Lohn fixieren

  • Was ist AHV-pflichtig? (Bonus, Vorteile, Entschädigungen)
  • ALV-Obergrenze: jährliche Verwaltung
  • BVG: Schwellen, Koordination, Boni versichert oder nicht
  • UVG: BU/NBU, Schwelle 8h/Woche

Schritt 3 — Lohn und Buchhaltung vierteljährlich abgleichen

Konkret:

  • Brutto-Lohnsumme Buchhaltung
  • AHV-pflichtige Lohnsumme (Lohn)
  • Erklärte Differenzen (Spesen, Entschädigungen, Vorteile)

Wenn Sie bis zum Abschluss warten, erwartet Sie eine mühsame Nacharbeit.

Schritt 4 — „Sensible“ Fälle dokumentieren

  • Teilzeit nahe BVG-Schwelle
  • Aktive Rentner
  • Doppelbeschäftigung
  • Außergewöhnliche Boni

Schritt 5 — Mini-Jahresaudit durchführen

Eine bis zwei Stunden, nicht mehr, wenn alles sauber ist:

  • Parameter 2026 aktuell (Sätze, Schwellen)
  • Versicherungsverträge stimmen mit Lohn überein
  • Kassenabrechnungen stimmen überein

Zahlenbeispiele (konkrete Berechnung für verschiedene Profile)

Die genauen AHV/IV/EO/ALV-Sätze und einige BVG-Schwellen 2026 müssen aus offiziellen Quellen genommen werden, da sie normiert sind und sich im Detail unterscheiden können (Quelle: Übersichtstabelle der Sozialabgabensätze (admin.ch)), (Quelle: Merkblätter AHV/IV/EO/ALV 2026), (Quelle: Offizieller Leitfaden der Beitragssätze 2026 (Centre patronal)).

Was ich hier zeigen kann, ist die Mechanik und realistische Größenordnungen für konkrete Stellen, klar getrennt nach Ihrem BVG-Plan und Ihrer UVG-Police.

Profil 1 — Verwaltungsmitarbeiter in Genf, 100%, Bruttolohn CHF 6’500/Monat

Realistische Annahmen:

  • Jahreslohn: CHF 78’000
  • Bonus: CHF 0
  • BVG: Standardplan (Beiträge 50/50 geteilt), koordinierter Lohn laut Parameter 2026
  • UVG: Bürotätigkeit, NBU vom Arbeitnehmer abgezogen

Was Sie berechnen müssen:

  1. AHV/IV/EO-Beiträge auf CHF 6’500
  2. ALV-Beiträge auf CHF 6’500 (Jahresobergrenze beachten)
  3. BVG-Beiträge auf den koordinierten Lohn (je nach Alter)
  4. UVG BU (Arbeitgeber) + UVG NBU (meist Arbeitnehmer)
  5. Familienzulagen (Arbeitgeber) laut Genfer Satz

Erwartetes Ergebnis: Ein Lohnzettel, bei dem die „Arbeitgeberkosten“ deutlich über den reinen AHV/ALV-Beiträgen liegen. Und das ist normal.

Profil 2 — Teilzeit-Servicemitarbeiterin, 30%, CHF 1’800/Monat

Annahmen:

  • Jahreslohn: CHF 21’600
  • Variable Stunden
  • Risiko: BVG-Schwelle laut Parameter 2026 nicht erreicht

Worauf zu achten ist:

  • Bei weniger als 8h/Woche keine NBU-Abzüge.
  • Variable Stunden müssen korrekt AHV/ALV-pflichtig abgerechnet werden.

Profil 3 — Kader, CHF 180’000/Jahr + Bonus CHF 40’000

Hier explodieren die Fehler bei ALV und BVG.

  • ALV: Jahresobergrenze erreicht. Der Bonus kann je nach Obergrenze teilweise nicht ALV-pflichtig sein.
  • BVG: Je nach Plan ist der Bonus manchmal versichert (überobligatorisch) oder nicht.

Praxisbeobachtung: Viele Unternehmen versichern das Fixum im BVG, „vergessen“ aber den Bonus zu klären. Das Thema taucht auf, wenn der Kader eine detaillierte BVG-Bescheinigung für eine Hypothek verlangt.

Tabelle 2 — Wo es je nach Profil am meisten hakt

ProfilRisiko Nr. 1Risiko Nr. 2Praxis
TeilzeitBVG-Schwelle / KoordinationNBU falsch abgezogenSchwellen 2026 + Wochenstunden prüfen
Lohn + BonusALV-Obergrenze falschBVG-Bonus nicht definiertJährliche Einstellung + schriftliche Bonusregel
Mehrere ArbeitgeberBei niemandem BVGUnvollständige DatenSituation klären, dokumentieren
AushilfenNBU und StatusUnvollständige AbrechnungenStrikter Ein-/Austrittsprozess

Praxisfall (CHF): Eine Genfer GmbH wird bei NBU und Bonus erwischt

Typische reale Situation (anonymisiert, aber sehr nah an der Praxis):

  • Firma: GmbH in Genf, Eventagentur
  • 1 Festangestellter (Projektleiter) + 6 Aushilfen im Jahr
  • Projektleiter: CHF 7’800/Monat, Bonus CHF 12’000 im Dezember
  • Aushilfen: kurze Einsätze, einige mit 6h/Woche, andere mit 12h/Woche

Was passiert ist

  1. Die Lohnabrechnung zog NBU bei allen ab, auch bei Aushilfen mit 6h/Woche.
  2. Der Bonus des Projektleiters wurde als „normaler“ Lohn für ALV behandelt, ohne Kontrolle der Jahresobergrenze.

Quantifizierte Folgen (Größenordnung)

  • NBU falsch abgezogen bei 3 Aushilfen:

  • Jahresbasis: CHF 18’000

  • NBU-Prämie (realistisches Beispiel laut Police): 1,2%

  • Unberechtigter Abzug: CHF 216

  • Klingt klein… bis ein Mitarbeiter widerspricht und Sie rückwirkend, Zettel für Zettel, korrigieren müssen.

  • ALV auf Bonus falsch begrenzt:

  • Wenn die Jahresobergrenze vor Dezember erreicht ist, darf ein Teil des Bonus nicht mehr abgezogen werden.

  • Zu viel gezahlt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer): schnell einige hundert Franken.

Saubere Korrektur

  • NBU korrigieren:

  • Wochenstunden pro Vertrag / Planung prüfen

  • Rückerstattung auf nächstem Lohnzettel mit klarem Vermerk

  • Einstellung anpassen: NBU nur bei ≥ 8h/Woche

  • ALV korrigieren:

  • Jahreskumulation prüfen

  • Korrektur auf Kassenabrechnung falls nötig

Fazit: Es ist nicht „die Schuld der Software“. Es ist die Schuld der Einstellungen und fehlender Kontrolle.

Häufige Arbeitgeberfehler & Korrekturen

Jetzt zu den Klassikern. Die, die jedes Jahr auftreten, auch in gut geführten Unternehmen.

1) Spesen und Lohn verwechseln

Fehler: Pauschale Spesen ohne Belege, identische Beträge jeden Monat, keine interne Richtlinie.

Korrektur:

  • Schriftliche Spesenrichtlinie (auch einfach)
  • Belege
  • Pauschalen nur wenn begründet und konform

2) NBU bei Personen unter 8h/Woche abziehen

Fehler: Automatischer Abzug „weil es alle so machen“.

Korrektur:

  • Schwelle 8h/Woche prüfen
  • Einstellung nach Mitarbeiterkategorie

3) BVG bei Teilzeit vergessen, der im Jahr die Schwelle überschreitet

Fehler: Mitarbeiter geht von 40% auf 70%, niemand prüft die Anbindung.

Korrektur:

  • HR-Alarm bei Beschäftigungsgradänderung
  • BVG-Neuberechnung zum effektiven Datum

4) Boni und Provisionen: Unklare Regel = garantierte Fehler

Fehler: Bonus wird fallweise behandelt, keine Regel zur BVG-Anbindung.

Korrektur:

  • Schriftliche Regel: Bonus im BVG versichert oder nicht
  • Kohärente Lohn-Einstellung

5) Schlechter Abgleich Lohnsumme Buchhaltung vs AHV

Fehler: Man schickt eine „ungefähre“ Zahl an die Kasse.

Korrektur:

  • Vierteljährlicher Abgleich
  • Differenztabelle (Vorteile, Spesen, Entschädigungen)

Checkliste 2 — Express-Kontrolle vor Versand der Jahresabrechnungen

  • Lohnsumme Buchhaltung = Lohnsumme Lohn + dokumentierte Differenzen
  • Boni/Provisionen: kohärente AHV/ALV/BVG-Behandlung
  • NBU: Schwelle 8h/Woche bei Aushilfen geprüft
  • Ein-/Austritte: genaue Daten, keine „Monat voll aus Bequemlichkeit“
  • Aktive Rentner: Status und Beiträge korrekt verwaltet
  • Familienzulagen: Kantonsatz im richtigen Kanton angewendet

Fokus Genf: Was Ihren Alltag als Arbeitgeber wirklich verändert

Genf hat Besonderheiten, vor allem bei Familienzulagen und Verwaltungspraxis.

Familienzulagen: Kanton und Satz

Satz und Regeln der Familienzulagen hängen vom Kanton und der Kasse ab. In Genf müssen Arbeitgeber besonders auf folgendes achten:

  • Kanton der Anbindung
  • Meldungen (Geburt, Ausbildung usw.)
  • Kohärenz zwischen Lohn und Abrechnungen

Für Zahlen 2026 und Neuerungen siehe (Quelle: Präsentation der Neuerungen und Kennzahlen 2026 (OCAS Genf)).

Grenzgänger: Nicht kompliziert, aber nicht improvisiert

Haben Sie Grenzgänger (Frankreich)? Sehr häufig in Genf.

Praxis:

  • Exakte persönliche Daten (Adresse, Zivilstand)
  • Versicherungen und Bescheinigungen je nach Situation
  • Kohärenz Lohnbescheinigung / Lohn

Das Problem ist nicht der Grenzgänger. Das Problem ist der Arbeitgeber, der ihn „wie einen Schweizer“ behandelt, ohne die Besonderheiten zu prüfen.

Dokumente und Nachweise: Was Sie in 10 Minuten vorlegen können müssen

Kontrolle, Kassenanfrage, Audit, Due Diligence… Wenn Sie zwei Tage nach Ihren Dokumenten suchen, verlieren Sie Zeit und machen keinen guten Eindruck.

Aufbewahren, geordnet und aktuell:

  • Arbeitsverträge + Nachträge (Beschäftigungsgrad, Lohn, Bonus)
  • Policen: UVG, KTG, BVG
  • BVG-Reglement / Vorsorgeplan
  • Kassenabrechnungen (AHV/FZ, BVG, UVG)
  • Lohnjournal und Buchungsliste Löhne
  • Spesenrichtlinie + Belege

Wie Sie zwischen minimalem und verstärktem BVG-Plan entscheiden (ohne Marketing)

Unsicher? Stellen Sie sich diese Fragen ehrlich.

Wenn Sie in Genf qualifizierte Profile rekrutieren

Unserer Meinung nach kostet ein zu minimalistischer Plan Zeit und Geld bei der Rekrutierung. Kandidaten vergleichen. Sie verlangen die BVG-Bescheinigung. Sie können lesen.

Wenn Sie eine kleine Struktur mit knapper Marge sind

Sie können einfach starten, aber:

  • dokumentieren Sie Ihre Logik
  • vermeiden Sie Improvisationen (Bonus nicht definiert, Ausnahmen)
  • planen Sie eine Aufwertung, wenn das Team wächst

Der häufige Kompromiss

  • Standardplan für alle
  • Verbesserungen gezielt für Kader (überobligatorisch), mit klaren Regeln

FAQ: Beiträge für Selbstständige, Kleinstunternehmen, Einzelunternehmer, Rentner, Doppelbeschäftigung, Genf/Schweiz

1) Ich bin Selbstständiger in Genf: Was zahle ich und an wen?

Sie sind einer AHV-Ausgleichskasse angeschlossen. Sie zahlen AHV/IV/EO-Beiträge auf Ihr selbstständiges Einkommen nach den geltenden Regeln. Der Schlüssel: Ihr Status (Selbstständiger vs. Scheinselbstständiger) muss klar sein. Details und Grundlagen finden Sie in (Quelle: Merkblätter AHV/IV/EO/ALV 2026).

2) Kleinstunternehmen: Wenn ich mir einen kleinen Lohn auszahle, kann ich Abgaben vermeiden?

Nein. Ein AHV-pflichtiger Lohn löst Beiträge aus. Was Sie tun können: sauber strukturieren: realistischer Lohn, Dividenden bei Kapitalgesellschaft, korrekt dokumentierte Spesen. „Vermeiden“ ist nicht das richtige Wort.

3) Einzelunternehmer (im französischen Sinne) in der Schweiz: Gibt es das?

Nein, nicht wie in Frankreich. In der Schweiz sind Sie entweder Arbeitnehmer, von der AHV-Kasse als Selbstständiger anerkannt, bezahlter Verwaltungsrat usw. Die Begriffe zählen weniger als die rechtliche und soziale Qualifikation.

4) Rentner, der weiterarbeitet: Muss man noch Beiträge zahlen?

Oft ja, aber nicht immer gleich, je nach Alter und geltenden Regeln. Typischer Fall, wo falsche Lohn-Einstellungen wiederkehrende Fehler verursachen. Prüfen Sie die Merkblätter (Quelle: Merkblätter AHV/IV/EO/ALV 2026).

5) Doppelbeschäftigung (Arbeitnehmer + Selbstständiger): Wie läuft das?

Sie können kombinieren. Der Lohn unterliegt den klassischen Arbeitnehmerbeiträgen. Das selbstständige Einkommen den Selbstständigenbeiträgen. Wichtig: Einnahmen sauber trennen und Belege aufbewahren.

6) Genf vs andere Kantone: Was ändert sich für den Arbeitgeber am meisten?

Die großen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV, UVG, BVG) sind im Prinzip bundesweit. Was sich im Alltag wirklich ändert:

  • Familienzulagen (Sätze, Praxis)
  • bestimmte Verwaltungspraxis und Ansprechpartner Für Genf und die Neuerungen 2026 siehe (Quelle: Präsentation der Neuerungen und Kennzahlen 2026 (OCAS Genf)).

Quellen

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