gründung und eintragung einer zweigniederlassung in der schweiz: voraussetzungen, kantonales register und dokumentation (2025)

umfassender leitfaden zur errichtung einer zweigniederlassung in der schweiz: schritte, erforderliche dokumente, eintragung ins kantonale handelsregister, vertretung und rechtliche pflichten.

Par Ark Fiduciaire

Publié le 28.01.2026

Temps de lecture: 4min (822 words)

die errichtung einer zweigniederlassung (zweigniederlassung, branch office) in der schweiz ist eine strategische lösung für ausländische unternehmen, die auf dem schweizer markt präsent sein möchten, ohne eine eigenständige tochtergesellschaft zu gründen. dieser ausführliche leitfaden zeigt alle voraussetzungen, administrativen schritte und praktische überlegungen für 2025.

was ist eine schweizer zweigniederlassung?

eine zweigniederlassung ist eine rechtlich abhängige niederlassung der ausländischen muttergesellschaft mit physischer präsenz in der schweiz. im gegensatz zu einer tochtergesellschaft (ag oder gmbh) besitzt die zweigniederlassung keine eigene rechtspersönlichkeit:

  • haftung: alle schulden und verpflichtungen der zweigniederlassung betreffen direkt die muttergesellschaft
  • kapital: es ist kein mindestkapital erforderlich
  • tätigkeit: kann geschäftliche operationen durchführen, verträge abschließen und personal in der schweiz beschäftigen

rechtlicher rahmen und regulierung

die gründung und der betrieb einer zweigniederlassung in der schweiz werden durch das schweizer obligationsrecht (art. 935 ff.) sowie durch die spezifischen gesetze des jeweiligen kantons geregelt.

wichtigste voraussetzungen:

  1. vertreter in der schweiz: mindestens eine in der schweiz wohnhafte person muss zur vertretung der zweigniederlassung befähigt sein
  2. physische adresse: die zweigniederlassung muss eine eingetragene sitzadresse im gewählten kanton haben
  3. eintragung ins handelsregister: verpflichtende eintragung ins kantonale handelsregister am betriebssitz

schritte zur gründung einer zweigniederlassung

1. wahl des kantons und standorts

die wahl des kantons beeinflusst:

  • die steuerbelastung (kantonale und kommunale steuersätze variieren)
  • administrative formalitäten
  • zugang zu infrastruktur und arbeitsmarkt

beliebte kantone: zürich, zug, genf, waadt – je nach strategischen und steuerlichen bedürfnissen des unternehmens.

2. erforderliche dokumentation

für die eintragung ins kantonale handelsregister sind in der regel folgende unterlagen notwendig:

  • auszug aus dem handelsregister des ursprungslandes der muttergesellschaft (beglaubigt, apostilliert oder legalisiert)
  • statuten der muttergesellschaft und eventuelle änderungen (übersetzt durch einen beeidigten übersetzer)
  • protokoll oder beschluss des verwaltungsrats zur genehmigung der gründung der schweizer zweigniederlassung
  • liste der verwaltungsratsmitglieder der muttergesellschaft mit vollständigen kontaktdaten
  • tätigkeitserklärung mit angabe des geschäftszwecks in der schweiz
  • benennung des vertreters in der schweiz (mit nachweis des schweizer wohnsitzes)
  • nachweis der adresse des sitzes der zweigniederlassung in der schweiz

wichtig: alle ausländischen dokumente müssen in die amtssprache des kantons (deutsch, französisch oder italienisch) übersetzt und ggf. notariell beglaubigt werden.

3. namensgebung der zweigniederlassung

der name muss zwingend enthalten:

  • den namen der muttergesellschaft
  • den expliziten hinweis, dass es sich um eine zweigniederlassung handelt (z. b. "xyz ltd, london, zweigniederlassung genf")
  • den sitz der muttergesellschaft

diese pflicht gewährleistet transparenz gegenüber dritten hinsichtlich der rechtlichen abhängigkeit.

4. eintragung ins kantonale handelsregister

die eintragung erfolgt beim handelsregisteramt des gewählten kantons. diese eintragung:

  • verleiht die rechtliche handlungsfähigkeit in der schweiz im namen der muttergesellschaft
  • macht wesentliche informationen öffentlich (vertreter, adresse, tätigkeit)
  • ermöglicht die mwst-anmeldung, wenn der umsatz chf 100'000 übersteigt

fristen: in der regel 1 bis 2 wochen nach einreichung des vollständigen dossiers.

5. veröffentlichung im schweizerischen handelsamtsblatt

die eintragung wird im schweizerischen handelsamtsblatt (fosc) veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich. diese veröffentlichung informiert potenzielle gläubiger und geschäftspartner.

steuerliche und buchhalterische pflichten

steuerliche pflichten

die zweigniederlassung wird in der schweiz auf die zuordenbaren gewinne aus schweizer tätigkeiten besteuert:

  • direkte bundessteuer (ifd): ca. 8,5 %
  • kantonale und kommunale steuern: je nach kanton unterschiedlich (insgesamt meist 12–24 %)
  • mwst: verpflichtende registrierung bei jahresumsatz über chf 100'000

doppelbesteuerungsabkommen: die schweiz hat mit vielen ländern abkommen zur vermeidung der doppelbesteuerung geschlossen.

buchhaltung

die zweigniederlassung muss:

  • eine lokale buchhaltung für die schweizer tätigkeiten führen
  • jährlich die jahresabschlüsse der muttergesellschaft beim handelsregister einreichen
  • die schweizer normen zur rechnungslegung beachten

sozialversicherungen

wenn die zweigniederlassung personal beschäftigt:

  • verpflichtende mitgliedschaft bei ahv/iv/eo (sozialversicherungen)
  • unfallversicherung (uaa)
  • berufliche vorsorge (bvg) je nach gesetzlichen schwellenwerten

vorteile und nachteile

vorteile:

  • kein mindestkapital erforderlich
  • rechtliche einfachheit: keine gründung einer eigenständigen gesellschaft
  • zugang zu steuerabkommen zwischen der schweiz und dem ursprungsland
  • nutzen des images und der stabilität der schweiz

nachteile:

  • unbegrenzte haftung der muttergesellschaft für alle schulden
  • administrative komplexität: doppelte reporting-pflicht (ursprungsland und schweiz)
  • bankkontoeröffnung für ausländische entitäten teilweise schwierig

geschätzte kosten

  • handelsregistergebühren: ca. chf 2'000 (je nach kanton unterschiedlich)
  • übersetzungen und legalisierungen: chf 1'000 – 3'000
  • treuhanddienstleistungen (dossiererstellung, koordination): ab chf 2'500
  • jährliche domicilierung: chf 90 – 180 exkl. mwst / monat
  • notariatsgebühren: je nach erforderlichen dokumenten

die kosten können je nach komplexität des dossiers und kantonalen besonderheiten stark variieren.

gesamtfristen

von der ersten entscheidung bis zur effektiven eintragung:

  • vorbereitung und übersetzung: 2 bis 4 wochen
  • handelsregistereintragung: 1 bis 2 wochen nach einreichung
  • bankkontoeröffnung: 2 bis 11 wochen (teilweise länger)

gesamtzeit: 6 bis 15 wochen bis zur betriebsbereiten zweigniederlassung.

praktische tipps

  1. bankbedürfnisse frühzeitig planen: kyc-dossier (know your customer) früh vorbereiten
  2. lokalen treuhänder wählen: erleichtert administrative und steuerliche abläufe
  3. steuerabkommen prüfen: steuerliche optimierung vor der gründung sicherstellen
  4. vertretung planen: frühzeitig eine in der schweiz wohnhafte person rekrutieren oder beauftragen

ark treuhand services

wir begleiten ausländische unternehmen bei der gründung von zweigniederlassungen in der schweiz:

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