Einführung
In der Westschweiz bringt jedes Jahr neue steuerliche Änderungen. Für KMU und Selbstständige ist die Steuererklärung ein entscheidender Schritt, der oft kostspielige Fehler mit sich bringt. Dieser Artikel bietet praktische Ratschläge, konkrete Tipps und einen Überblick über die häufigsten Fallstricke in Genf und Waadt im Jahr 2025.
1. Häufige Fehler in Steuererklärungen (KMU & Selbstständige)
a) Nichtangabe von Nebeneinkünften: Viele Unternehmen vergessen, Nebeneinkünfte (Zuschüsse, Entschädigungen, Tätigkeitswechsel) in der Erklärung zu erfassen. Die Kontrollen wurden 2025 verschärft; eine Nichtdeklaration kann zu Nachforderungen und Strafen führen.
b) Vernachlässigung abzugsfähiger Sozialabgaben: Bestimmte Sozialabgaben (BVG/LPP, Krankentaggeldversicherung, Beiträge für die berufliche Vorsorge bei Selbstständigen) werden teilweise falsch oder gar nicht abgezogen. Es ist wichtig, die Zulässigkeit und Höchstgrenzen pro Kanton zu überprüfen.
c) Überbewertung beruflicher Kosten: Repräsentations- oder Reisekosten müssen begründet werden. Zu hohe Beträge oder fehlende Belege führen zu steuerlichen Anpassungen.
Konkretes Beispiel: Im Kanton Waadt kann die Nichtangabe von BVG-Beiträgen auf ein Gehalt von CHF 50'000 zu einer Steuernachforderung von CHF 2'250 (Satz 4,5%) plus Verzugszinsen führen.
2. Aktuelle Steuersätze und Abzüge pro Kanton
Genf (KMU, Selbstständige, 2025)
- Kantonssteuer (juristische Personen): durchschnittlicher effektiver Satz 14% (ohne Bund)
- Maximaler LPP-Abzug für Selbstständige: CHF 34'128 (3. Säule B)
Waadt (KMU, Selbstständige, 2025)
- Gewinnsteuer (juristische Personen): Gesamtsatz Kanton und Bund ~13,8%
- Repräsentationskosten: übliches Maximum CHF 2'500/Jahr
Für den exakten Satz Ihrer Gemeinde/Aktivität: Abfrage Waadt Steuersätze 2025
3. Praktische Tipps zur Optimierung (und Absicherung) Ihrer Steuererklärung
a) Unterlagen im Voraus zusammenstellen: Das Zusammenstellen der Belege vor dem Jahresabschluss verringert Fehler und beschleunigt eine eventuelle Kontrolle.
b) Nutzung offizieller digitaler Werkzeuge: Verwenden Sie OASI für die BVG/LPP und eTax für die Erklärung (Waadt, Genf).
c) Vergleich sozialer Sätze und Abgaben nach Kanton: BVG/LPP-, UVG/LAA- oder ALV/AC-Abgaben können stark variieren. In Genf beträgt der Mindestbeitrag zur BVG/LPP 7% des versicherten Gehalts, in Waadt 6,8%.
4. Fallstricke, die 2025 zu vermeiden sind
- Verspätete Einreichung: Steueraufschläge oder Strafen (Genf erhebt bis zu 10% Verzugszins nach Fristablauf).
- Nichtberücksichtigung spezieller Regelungen: Innovative KMU oder Start-ups profitieren von Steuerbefreiungen oder reduzierten Sätzen. Das Vergessen kann unnötige Kosten verursachen.
- Falsche Tätigkeitsdeklaration: Die tatsächliche Tätigkeit muss mit dem gemeldeten NOGA-Code übereinstimmen. Abweichungen können verstärkte Kontrollen auslösen.
Beispiel: Ein Selbstständiger gibt „IT-Beratung“ an, seine Rechnungen belegen aber „Marketing“. Steuerprüfung, Nachforderung und Strafe.
5. Wann (und wie) erklären?
- Genf: Steuererklärung bis spätestens 31. März 2025 über die offizielle Plattform e-démarches Genève
- Waadt: Einreichung spätestens 30. Juni 2025 (juristische Personen) über VaudTax PME
Alle Dokumente müssen elektronisch signiert oder – bei Papieranmeldung – per Einschreiben gesendet werden.
6. Checkliste: Ihre erfolgreiche KMU/Selbstständigen-Steuererklärung 2025
- Alle Unterlagen (Einnahmen, Ausgaben, Investitionen, Beiträge, Vorsorgen) zusammenstellen
- Sätze und Höchstgrenzen pro Kanton prüfen
- Richtigen NOGA-Code Ihrer Tätigkeit angeben
- Offizielle digitale Plattformen (Genf, Waadt) nutzen
- Erklärung kontrollieren oder von Treuhandexperten prüfen lassen
- Frist beachten, um Strafen zu vermeiden
Fazit
Die Steuererklärung in der Westschweiz sollte nicht improvisiert werden: Jeder Kanton hat eigene Regeln, Sätze und Verfahren. Sorgfältiges Vorgehen und gute Vorbereitung minimieren das Risiko von Nachforderungen und Strafen bei gleichzeitiger Optimierung der Rechtssicherheit. Kontaktieren Sie Ark Fiduciaire für maßgeschneiderte und sichere Unterstützung in 2025.