Generalversammlung in der Schweiz: gesetzliche Frist, Pflichten und Folgen bei Nichteinhaltung (2026)

Muss die jährliche Generalversammlung (GV/Ordentliche GV) jedes Jahr vor Ende Juni abgehalten werden? Dieser Leitfaden beantwortet die Frage nach den Fristen für GVs in Schweizer Unternehmen (AG, GmbH), erläutert die rechtlichen, buchhalterischen und steuerlichen Risiken bei Verzögerung oder Nicht-Einberufung und gibt bewährte Praktiken für die Einhaltung.

Von Ark Fiduciaire

Veröffentlicht am 10.07.2026

Lesezeit: 13min (2627 words)

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Sie haben eine AG oder GmbH in Genf und jedes Frühjahr stellt sich die Frage: "Müssen wir die GV vor Ende Juni abhalten, ja oder nein?"

Wenn Ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, ist die Antwort einfach: Sie haben 6 Monate. Also spätestens bis zum 30. Juni. Nicht weil "alle das so machen", sondern weil das Gesetz eine Frist vorschreibt.

Und wenn Sie am 30. Juni abschließen? Dann muss Ihre GV spätestens bis zum 31. Dezember stattfinden. Es ist mechanisch.

Das Problem in der Praxis ist nicht die GV selbst. Es ist alles drumherum: Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Revision (falls erforderlich), korrekte Einberufung, sauberes Protokoll, gültige Beschlüsse... und manchmal ein Aktionär/Gesellschafter, der zum falschen Zeitpunkt aktiv wird.

Ich erkläre Ihnen konkret, was das Gesetz erwartet, was passiert, wenn man trödelt, und wie Sie sich organisieren, um nicht in eine Falle zu geraten.

(Quelle: Offizieller Leitfaden zu Generalversammlungen in der Schweiz (ch.ch))

Einführung und rechtlicher Rahmen der Generalversammlungen in der Schweiz

Die Generalversammlung (GV) ist das "oberste Organ" einer AG. Bei einer GmbH spricht man oft von Gesellschafterversammlung, aber die Abläufe sind ähnlich: Man versammelt die Kapitalinhaber, genehmigt die Jahresabschlüsse, entscheidet über das Ergebnis, bestellt/erneuert die Organe, bestätigt, was bestätigt werden muss.

Der rechtliche Rahmen findet sich im Obligationenrecht (OR). Es ist kein administratives Detail: Ein Beschluss außerhalb der Regeln kann angefochten werden. Und wenn das passiert, ist es nie zu einem günstigen Zeitpunkt.

In Genf sieht man oft das gleiche Szenario: Ein KMU läuft gut, niemand widerspricht, und die GV wird zur Formalität. Bis zu dem Tag, an dem:

  • ein Gesellschafter austreten will,
  • eine Bank unterschriebene Dokumente verlangt,
  • eine Steuerprüfung kommt,
  • oder ein interner Konflikt ausbricht.

Dann wird die "schnell gemachte GV" von vor zwei Jahren zum echten Problem.

Wozu dient die GV konkret?

Ohne das Lehrbuch zu rezitieren, merken Sie sich:

  • Genehmigung der Jahresabschlüsse (und ggf. der konsolidierten Abschlüsse).
  • Beschluss über die Ergebnisverwendung (Reserven, Vortrag, Dividenden).
  • Entlastung (oder nicht) der Verwaltungsräte/Geschäftsführer.
  • Bestellung des Verwaltungsrats (AG) / Geschäftsführung (GmbH) und des Revisionsorgans, falls zutreffend.
  • Statutenänderung falls erforderlich.

Wenn Sie eine Dividende ohne gültigen GV-Beschluss ausschütten, riskieren Sie echte Probleme.

Welche Häufigkeit und Frist? (Pflicht zur Durchführung der GV innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres)

Die entscheidende Regel: Die ordentliche GV muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden.

Was bedeutet das im Kalender?

  • Geschäftsjahr endet 31.12.2025 → Ordentliche GV bis 30.06.2026.
  • Geschäftsjahr endet 31.03.2026 → Ordentliche GV bis 30.09.2026.
  • Geschäftsjahr endet 30.06.2026 → Ordentliche GV bis 31.12.2026.

Punkt.

Checkliste #1 — Ihre GV "rechtzeitig" (zum Abhaken)

  • Abschlussdatum des Geschäftsjahres bestätigt (Statuten + Buchhaltungspraxis)
  • Frist berechnet (Abschluss + 6 Monate)
  • Jahresabschlüsse fertig (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang)
  • Geschäftsbericht bereit, falls erforderlich
  • Revision abgeschlossen (falls ordentliche oder eingeschränkte Revision)
  • Einberufung fristgerecht versendet (statutarisch/gesetzlich)
  • Klare Tagesordnung (Genehmigung Abschlüsse, Ergebnis, Entlastung, Wahlen, etc.)
  • Protokollentwurf vorbereitet

Wenn Sie bei "Revision abgeschlossen" schon hängen, haben Sie Ihren Engpass gefunden.

Praxisbeobachtung (Genf)

Viele Genfer KMU entdecken das eigentliche Problem beim Abschluss: fehlende Unterlagen, nicht abgestimmte Aktionärskonten, nicht abgeschlossene MWST, Dezemberlöhne im März korrigiert... Ergebnis? Der Revisor unterschreibt nicht, die GV verschiebt sich, und man rennt Ende Juni.

GV vor Ende Juni: Mythos oder echte Vorgabe? (Beispiele für Abschluss am 31. Dezember oder andere Daten)

Wenn Ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, ist Ende Juni kein Mythos. Es ist die direkte Folge der 6-Monats-Frist.

Aber Vorsicht vor dem klassischen Fehler: "vor Ende Juni" wird als universelle Regel verstanden. Das stimmt nur, wenn Ihr Abschluss am 31. Dezember ist.

Konkrete Beispiele

  • Arztpraxis in Carouge (GmbH), Abschluss 31.12: GV spätestens am 30.06.
  • Beratungsfirma in Genf (AG), Abschluss 30.09: GV spätestens am 31.03.
  • Detailhandel in Meyrin (AG), Abschluss 31.03: GV spätestens am 30.09.

Tabelle #1 — GV-Fristen je nach Abschluss

AbschlussdatumFrist (6 Monate)"Ende Juni" relevant?
31. Dezember30. JuniJa
31. Januar31. JuliNein
28./29. Februar31. AugustNein
31. März30. SeptemberNein
30. Juni31. DezemberNein
30. September31. MärzNein

Wenn Sie einen "nicht standardmäßigen" Abschluss haben, ist das meist bewusst (Saisonalität, Gruppe, etc.). Gut. Aber dann müssen Sie auch Ihren GV-Kalender anpassen. Sonst machen Sie sich unbewusst strafbar.

Einberufungsverfahren, Quorum und Organisationsformen (physisch, hybrid, digital)

Eine GV ist nicht einfach "wir treffen uns und unterschreiben". Einberufung, Tagesordnung, Stimmrecht, Vertretung – alles zählt.

Einberufung: Was Sie absichern müssen

  • Wer beruft ein? Meist der Verwaltungsrat (AG) oder die Geschäftsführung (GmbH).
  • Wen? Alle Aktionäre/Gesellschafter mit Stimmrecht.
  • Wann? Nach Gesetz und vor allem nach Ihren Statuten (Fristen, Form). Wenn Ihre Statuten 20 Tage vorsehen, halten Sie 20 Tage ein.
  • Was? Datum, Uhrzeit, Ort (oder Zugangsdaten), Tagesordnung, Anträge.

Der Fehler: eine "informelle" Einladung per E-Mail ohne Einhaltung der statutarischen Fristen, dann ein Gesellschafter, der später widerspricht. Solange alle einverstanden sind, klappt es. Wenn nicht, bereuen Sie es.

Quorum und Mehrheiten: keine Zauberei

Quorum und Mehrheiten hängen ab von:

  • Rechtsform (AG/GmbH),
  • Art der Beschlüsse (ordentlich vs statutarisch),
  • Ihren Statuten.

Bei Statutenänderungen gelten andere Regeln als bei der Genehmigung der Abschlüsse. Und wenn Sie nicht wissen, welche Mehrheit gilt, "probieren" Sie nicht. Sie prüfen.

GV physisch, hybrid, digital: ja, aber geregelt

Man kann eine GV abhalten:

  • physisch (klassisch),
  • hybrid (Präsenz + Fernteilnahme),
  • digital (vollständig online),
  • oder sogar durch schriftliche Beschlüsse in bestimmten Fällen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Wichtig ist: Identität der Teilnehmer, Stimmrechte, Möglichkeit zur Teilnahme und Abstimmung müssen gewährleistet sein, und Ihre Statuten (oder Beschluss des zuständigen Organs) müssen die Form erlauben.

Für ein Genfer KMU mit 2–5 Aktionären ist hybrid oft der beste Kompromiss: einfach, nachvollziehbar und vermeidet "ich bin unterwegs".

Protokoll und andere Nachweise der Einhaltung

Das Protokoll ist Ihr Airbag. Solange alles gut läuft, vergisst man es. Wenn es kracht, rettet es Sie.

Ein sauberes Protokoll muss enthalten:

  • die Einberufung (oder gültige Verzichtserklärung),
  • Zusammensetzung des Präsidiums (Vorsitz, Sekretär, Stimmenzähler falls nötig),
  • Liste der Anwesenden/Vertretenen,
  • die behandelten Tagesordnungspunkte,
  • Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse,
  • erforderliche Unterschriften.

Was man zu oft sieht

  • Protokoll später unterschrieben, ohne klares Datum.
  • Protokoll ohne Stimmen/Mehrheiten.
  • Protokoll erwähnt Dividende, aber keine Entscheidung zur Ergebnisverwendung.
  • Protokoll passt nicht zu den Abschlüssen (unlogische Beträge).

Und wenn eine Bank das "Protokoll zur Genehmigung der Abschlüsse und Ausschüttung" verlangt, wird improvisiert. Schlechte Idee.

(Quelle: Protokollierungspflichten der GV in der Schweiz (Leitfaden Ark Fiduciaire, aktualisiert 2025))

Tabelle #2 — Zu bewahrende Dokumente (und warum)

DokumentZweckWer fragt wirklich danach?
Einberufung + TagesordnungNachweis der ordnungsgemäßen DurchführungWidersprechender Aktionär, Richter
Anwesenheits-/VollmachtslisteNachweis Stimmrecht und VertretungRevisor, Anwalt
Unterschriebenes ProtokollNachweis der BeschlüsseBank, Steuer, Audit
Unterschriebene JahresabschlüsseGesetzliche und buchhalterische GrundlageAFC Genf, Bank
Revisionsbericht (falls zutreffend)Nachweis der KontrolleFolgender Revisor, Bank
DividendenbeschlussRechtfertigung der ZahlungBank, Steuer

Risiken und Folgen bei Nichteinhaltung (Verzögerung oder Ausfall der GV)

Sie können ein Jahr mit einer verspäteten GV "überleben". Viele tun das. Das Problem ist die Häufung und der Moment, in dem es auffällt.

Was Verzögerung in der Praxis auslöst

  • Beschlüsse werden unsicher (Genehmigung der Abschlüsse, Entlastung, Dividenden).
  • Spannungen unter Gesellschaftern: Wer widersprechen will, hat eine Angriffsfläche.
  • Bankblockade: Verlangen nach Protokoll, genehmigten Abschlüssen.
  • Schwierige Revision: Der Revisor mag keine wackelige Governance.

Praxisanekdote: Ein Genfer KMU wurde die Verlängerung einer Kreditlinie verweigert, weil die Bank das GV-Protokoll zur Genehmigung der Abschlüsse wollte... und die GV war seit 18 Monaten nicht abgehalten worden. Das Unternehmen war gesund. Aber administrativ war es ein Desaster.

Checkliste #2 — Warnsignale (bei 2 Häkchen sind Sie in der roten Zone)

  • Abschlüsse bis Ende April nicht fertig (Abschluss 31.12)
  • Revisor noch nicht eingeplant
  • Aktionär/Gesellschafter "schweigt" seit Monaten
  • Aktionärskonten nicht abgestimmt
  • Dividenden "wie immer" ohne aktuelles Protokoll ausgezahlt
  • Wechsel des Verwaltungsrats/Geschäftsführers nicht formalisiert
  • Statuten seit Jahren nicht überprüft

Rechtliche Folgen: Nichtigkeit von Beschlüssen, Blockade der Governance, Klagen

Wenn die Form nicht eingehalten wird, öffnen Sie die Tür für:

  • Anfechtbarkeit von Beschlüssen (ein Aktionär klagt),
  • manchmal Nichtigkeit (schwere Fälle),
  • Haftungsklagen gegen Organe.

Konkret heißt das, dass "einfach so" getroffene Beschlüsse angefochten werden können. Und wenn Sie auf dieser Basis Geld ausgeschüttet haben, kommt eine weitere Risikoschicht hinzu.

Typische Blockade

  • Ein Minderheitsgesellschafter widerspricht der Einberufung.
  • Er verlangt die Annullierung der Beschlüsse.
  • Sie müssen neu einberufen, neu abstimmen, manchmal neu verhandeln.

In der Zwischenzeit muss das Unternehmen weiterlaufen. Sie verlieren Zeit, Energie und oft Geld für Anwaltshonorare.

Ark Fiduciaire

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Und das Handelsregister?

In Genf gehen bestimmte Änderungen (Verwaltungsrat, Unterschriften, Statuten) über das Handelsregister. Wenn Ihre Governance schlecht dokumentiert ist, erschweren Sie Ihre Einreichungen.

(Quelle: Handelsregister - Kanton Genf)

Steuerliche Folgen und Auswirkungen auf Geschäftsbericht, Steuer, Dividendenausschüttung

Steuerlich ist die GV kein Nebensache. Sie dient insbesondere dazu, zu "fixieren":

  • Genehmigung der Abschlüsse,
  • Ergebnisverwendung,
  • Ausschüttungsbeschluss.

Dividenden: Der kritische Punkt

Sie wollen eine Dividende ausschütten? Sie brauchen:

  • genehmigte Abschlüsse,
  • GV-Beschluss zur Gewinnverwendung,
  • Einhaltung der gesetzlichen Reserven und Ausschüttungsregeln.

Sonst riskieren Sie eine unzulässige Ausschüttung. Und das ist kein administrativer Komfort mehr.

Steuer: Was die AFC wirklich prüft

In Genf achtet die kantonale Steuerverwaltung (AFC) auf die Kohärenz:

  • unterschriebene Abschlüsse,
  • Ausschüttungsbeschlüsse,
  • Nachweise.

Wenn Sie eine Prüfung haben und kein sauberes Protokoll vorlegen können, verlieren Sie Zeit und vermitteln einen Eindruck von "leichter" Führung. Das ist nicht der Moment.

MWST (nützliche Erinnerung)

Die GV ändert Ihre MWST-Sätze nicht, aber der Abschluss vor der GV muss mit Ihren Abrechnungen übereinstimmen. Seit 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Sätze:

  • 8,1 % (Normalsatz)
  • 2,6 % (reduzierter Satz)
  • 3,8 % (Sondersatz Beherbergung)

Wenn Ihre Jahresabschlüsse MWST-Korrekturen enthalten, müssen diese dokumentiert sein. Sonst erklären Sie das zweimal: dem Revisor und dann dem Fiskus.

Internes Kontrollsystem, Revision und Bedeutung der GV-Dokumentation

Wenn Sie einer eingeschränkten oder ordentlichen Revision unterliegen, gehören die GV und ihre Dokumentation zum "Paket", das der Revisor sehen will.

Auch ohne Revision hilft Ihnen eine saubere Dokumentation:

  • beim Verkauf der Gesellschaft,
  • bei einer Due Diligence,
  • für eine Finanzierungsanfrage,
  • beim Wechsel des Treuhänders (ja, das kommt vor).

Was wir bei Mandatsübernahme systematisch verlangen

Wenn eine Gesellschaft zu uns kommt, beginnen wir oft mit:

  • letzte Jahresabschlüsse,
  • letzte GV-Protokolle,
  • Aktionärsregister / Gesellschafterliste,
  • Statuten,
  • Auszug aus dem Handelsregister.

Fehlen Protokolle oder sind sie lückenhaft, wissen wir, dass wir Zeit investieren müssen, um alles zu ordnen.

Best Practices für Planung und Durchführung der GV (Tools, Kalender, gesetzliche Nachverfolgung)

Das Geheimnis ist kein magisches Programm. Es ist ein realistischer Kalender und klare Verantwortlichkeiten.

Schritt-für-Schritt — Eine "saubere" GV für Abschluss am 31.12

  1. Mitte Januar: Liste der fehlenden Unterlagen sichern (Banken, Debitoren, Kreditoren, Löhne, MWST).

  2. Ende Februar: erste Version der internen Abschlüsse. Sensible Themen identifizieren (Rückstellungen, Aktionärskonten, Privatkosten, etc.).

  3. März: bei Revision, Unterlagen an Revisor senden. Termin festlegen.

  4. April: Abschlüsse finalisieren + Entwurf zur Ergebnisverwendung.

  5. Anfang Mai: Einberufung, Tagesordnung, Beschlussentwürfe vorbereiten.

  6. Ende Mai / Anfang Juni: GV abhalten.

  7. Direkt danach: Protokoll unterschreiben, archivieren, umsetzen (Dividende zahlen, Einreichung Handelsregister falls nötig).

Sie sehen: Wenn Sie erst am 20. Juni "loslegen", spielen Sie Roulette.

Praxisfall (Genf) — AG Dienstleistung, Dividende und verspätete GV

Nehmen wir eine AG in Genf, B2B-Dienstleistungen, 4 Aktionäre, Abschluss 31.12.2025.

  • Nettoergebnis 2025: CHF 180’000
  • Vortrag zum 01.01.2025: CHF 40’000
  • Dividendenvorschlag: CHF 120’000

Szenario A (sauber):

  • Abschlüsse Ende April fertig.
  • Eingeschränkte Revision Mitte Mai abgeschlossen.
  • GV am 10.06.2026 abgehalten.
  • Protokoll am selben Tag unterschrieben.
  • Dividende am 20.06.2026 ausgezahlt.

Alles ist abgestimmt: Ergebnisverwendung, Ausschüttungsbeschluss, Nachvollziehbarkeit.

Szenario B (klassische Falle):

  • Abschlüsse... am 25. Juni fertig.
  • Revisor nicht verfügbar.
  • "Trotzdem" Auszahlung von CHF 120’000 am 28. Juni, weil Aktionäre es wollen.
  • GV auf den 20. August verschoben.

Ergebnis?

  • Geld wurde ohne gültigen GV-Beschluss zum Zeitpunkt der Auszahlung gezahlt.
  • Wenn ein Aktionär widerspricht (oder eine Due Diligence kommt), müssen Sie regulieren, erklären, dokumentieren. Und manchmal zurückzahlen/umqualifizieren je nach Umständen.

Moral: Die Dividende ist oft der Auslöser, der eine schlecht geführte GV offenbart.

Einfache Tools, die funktionieren

  • Gemeinsamer Kalender (Outlook/Google) mit festen Erinnerungen: T+60, T+120, T+150 nach Abschluss.
  • Ordner "GV JJJJ" mit Unterordnern: Einberufung, Anwesenheit, Protokoll, unterschriebene Abschlüsse, Revision.
  • Standardisiertes Protokoll-Template (aktualisiert bei Gesetzes- oder Statutenänderung).

Häufige Fehler + Korrekturen (die Zeit und manchmal Geld kosten)

Fehler 1 — GV und Unterschrift der Abschlüsse verwechseln

Manche Gesellschaften lassen die Abschlüsse unterschreiben und machen die GV "später". Nein. Die GV genehmigt die Abschlüsse. Die Unterschrift durch die Geschäftsleitung ersetzt nicht den Beschluss der Aktionäre/Gesellschafter.

Korrektur: Planen Sie die GV, sobald die fast fertigen Abschlüsse bereit sind. Der Revisor (falls zutreffend) muss auch im Zeitplan sein.

Fehler 2 — Unklare Tagesordnung

"Diverses" deckt keine Dividendenausschüttung oder Wahl ab. Wenn es nicht auf der Tagesordnung steht, riskieren Sie.

Korrektur: Jede erwartete Entscheidung klar und schriftlich aufführen, mit Vorschlag.

Fehler 3 — Improvisierte Vollmachten

Ein abwesender Aktionär "gibt sein Einverständnis per WhatsApp". Klingt lustig... bis zum Konflikt.

Korrektur: Schriftliche, datierte, unterschriebene Vollmacht, der Anwesenheitsliste beilegen.

Fehler 4 — Protokoll erst drei Monate später erstellt

Das Gedächtnis ist selektiv. Ein spätes Protokoll wirkt wie eine Rekonstruktion.

Korrektur: Entwurf vor der GV vorbereiten, währenddessen ergänzen, schnell unterschreiben.

Fehler 5 — Improvisierte digitale GV

"Wir machen Zoom und stimmen per Handzeichen ab." Solange niemand widerspricht, klappt es. Wenn doch, haben Sie ein Problem.

Korrektur: Abstimmungsregeln festlegen, Teilnehmer identifizieren, Nachweise aufbewahren (Zugangsliste, E-Mail-Abstimmungen falls genutzt), statutarische Grundlage prüfen.

FAQ:

F1 Sind auch KMU an die Regel gebunden?

Ja. Die Größe ändert nichts an der Pflicht, die ordentliche GV innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss abzuhalten. Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern in Plainpalais ist genauso verpflichtet wie eine strukturierte AG.

F2 Kann die GV nach dem 30. Juni stattfinden?

Wenn Ihr Abschluss am 31. Dezember ist, sind Sie nach dem 30. Juni verspätet. Explodiert die Gesellschaft am 1. Juli? Nein. Aber Sie sind nicht konform und Ihre Beschlüsse sind schwächer. Wenn es nicht anders geht, machen Sie es schnell, dokumentieren Sie und setzen Sie für das nächste Jahr einen seriösen Kalender.

F3 Muss die GV bei Formfehler wiederholt werden?

Oft ja, besonders wenn der Fehler die Einberufung, Tagesordnung, Mehrheiten oder Stimmrechte betrifft. Eine saubere GV zu wiederholen ist oft die einfachste und risikoärmste Lösung. "Wir lassen es so" funktioniert... bis es nicht mehr funktioniert.

F4 Lösungen bei Nicht-Einberufung?

Wenn das zuständige Organ nicht einberuft, haben Aktionäre/Gesellschafter Möglichkeiten, die GV nach OR und Statuten einzufordern. In der Praxis beginnt man mit einer formellen Aufforderung, dann eskaliert man bei Bedarf. Der richtige Reflex: früh handeln, nicht erst wenn die Lage schlecht ist.

F5 Sind virtuelle GVs akzeptiert?

Ja, unter Bedingungen. Die Organisation muss die Ausübung der Rechte (Teilnahme, Abstimmung, Fragen) garantieren und die gesetzliche/statutarische Grundlage muss eingehalten werden. Bei verstreutem oder internationalem Aktionariat ist das oft eine gute Lösung – sofern das Verfahren geregelt ist.

F6 Welche Haftung haben Verwaltungsräte bei Verstößen?

Verwaltungsräte (AG) und Geschäftsführer (GmbH) haben Organisations- und Sorgfaltspflichten. Ein einzelner Verzug führt nicht automatisch zur Katastrophe, aber eine vernachlässigte Governance kann eine Haftungsklage begünstigen, besonders wenn Schäden auftreten (unzulässige Dividenden, angefochtene Beschlüsse, Blockade der Gesellschaft).

Fazit: wichtige Punkte für die GV-Konformität 2026

2026 bleibt die Regel: ordentliche GV innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss. Bei Abschluss am 31. Dezember ist das 30. Juni. Der Rest ist Organisation.

Die Punkte, die wir bei Ark Fiduciaire betonen:

  • Lassen Sie den Abschluss nicht entgleiten: Er bestimmt alles.
  • Einberufung und Tagesordnung: sauber, vollständig, nachvollziehbar.
  • Protokoll: unterschrieben, konsistent, mit Unterlagen archiviert.
  • Dividenden: nie "aus Gewohnheit". Immer auf gültigen GV-Beschluss.

Wenn Sie ruhig schlafen wollen, behandeln Sie die GV als Governance-Akt, nicht als jährliche Formalität zwischen zwei Terminen.


Quellen

Ein Protokoll der Generalversammlung in der Schweiz verfassen: Regeln 2026, häufige Fehler und Muster für KMU und Selbstständige

Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden 2026 zur korrekten Erstellung und Aufbewahrung von Generalversammlungsprotokollen (GmbH, AG, Vereine) nach Schweizer Recht, zur Vermeidung häufiger Fehler, mit Pflichtangaben und zur Sicherstellung der Rechtssicherheit.

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