Die zum 2025 in Kraft getretene Mehrwertsteuerreform betrifft zahlreiche Unternehmen in Genf und der Romandie, die sich unverzüglich anpassen müssen, um ihre Compliance zu gewährleisten. Dieser Artikel bietet eine klare Aufgliederung der Herausforderungen, die praktischen Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung, eine Checkliste für Geschäftsführung/Verwaltung und Antworten auf häufig gestellte Fragen seit Herbst 2025.
1. Was sind die wichtigsten Änderungen? Seit dem 1.1.2025 gelten neue Mehrwertsteuersätze (normal: 8,1 %, reduziert: 2,6 %, Sondersatz Beherbergung: 3,8 %) und elektronische Meldepflichten (Dateien, Formulare, Entlastungsbeilage, obligatorische Online-Meldung je nach Profil). Pauschalregimes und die Methode des Saldosteuersatzes sind ebenfalls betroffen.
2. Für wen sind diese Änderungen in Genf besonders wichtig?
- KMU im Dienstleistungs-, Handwerks- und Handelssektor (B2B und B2C)
- Selbständige, die die Schwelle von 100.000 CHF jährlich überschreiten
- Holdinggesellschaften und Immobilienverwalter
- Vereine und Stiftungen mit Mitarbeitenden
- Unternehmen mit Subventionen oder Plattformgeschäft
3. Warnpunkte speziell für Genf
- Ab Q4 2025 Berücksichtigung in allen Systemen (Odoo, Abacus, Winbiz)
- Abstimmung zwischen Fakturierung, Lohnwesen (Steuervorteile, interne Schulung zu LPP/AVS/LAA) und Swiss GAAP FER-Buchhaltung
- Obligatorische elektronische Meldung (e-MwSt): praktische Leitfäden im SFTA-Portal
- Verschärfte Kontrollen für Genf angekündigt (Fristen, Verwaltungssanktionen, Fokus auf Immobilien und Beratung)
4. Express-Checkliste für die KMU-Leitung:
- Aktualisierung der Einstellungen Ihrer Buchhaltungs- und Lohnsoftware (Odoo, Winbiz, Abacus)
- Prüfung der Rechnungs-Templates für Kunden/Lieferanten und automatische Anzeige des richtigen Satzes
- Schulung von Lohn-/Buchhaltungsverantwortlichen zu neuen Schwellen und Ausnahmen
- Abstimmung der Fakturierungs- und Archivierungspolitik mit der externen Treuhand
- Überwachung von grenzüberschreitenden Transaktionen: Befreiungen, Schwellen, Pflichtangaben
5. Optimierungschancen und Beratungsaufträge:
- Überprüfung der Vertragsmuster und AGB außerhalb MwSt (Korrekturen vermeiden, neue Regelung integrieren)
- Auslagerung oder Übertragung an eine Treuhand für MwSt-Abrechnungen und SFTA-Prüfungen
- Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und Synergien mit anderen HR-/verwaltungspflichten (insbesondere LPP/AVS/LAA)
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