Mehrwertsteuer-Änderungen ab 2025: Was Geschäfte und Unternehmen wissen müssen

Alles über die Mehrwertsteuer-Änderungen in der Schweiz ab 2025: Sätze, Abrechnungsmethoden und neue Pflichten für Unternehmen.

Von Ark Fiduciaire

Veröffentlicht am 29.05.2026

Lesezeit: 3min (527 words)

Neue Mehrwertsteuersätze ab 2025: Was sich ändert

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz einige Neuerungen bezüglich der Mehrwertsteuer in Kraft, die Unternehmen stark betreffen. Wenn Sie Unternehmer sind oder ein KMU führen, erfahren Sie hier, was Sie wissen müssen, um teure Fehler zu vermeiden und die neuen Anforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu erfüllen.


Die wichtigsten Mehrwertsteuersätze bleiben 2025 bestehen

Erinnern wir uns zunächst an die aktuellen Mehrwertsteuersätze, die seit dem 1. Januar 2024 gelten (und für 2025 unverändert bleiben):

  • Normalsatz: 8,1 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Reduzierter Satz: 2,6 % für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen usw.
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 % für Beherbergungsleistungen.

👉 Praxistipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssysteme, Kassensoftware und ERP-Lösungen korrekt auf diese Sätze eingestellt sind.


Einführung der Pflicht zur Online-Abrechnung

Eine weitere wichtige Änderung: Ab 2025 müssen alle Mehrwertsteuer-Abrechnungen online über das ESTV-Portal eingereicht werden. Diese Digitalisierung soll die administrativen Abläufe vereinfachen und sicherer machen, erfordert aber einige Anpassungen in den Unternehmen.

Was müssen Sie tun?

  1. Konto auf dem ESTV-Portal erstellen: Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihr Unternehmen und machen Sie sich mit dem Modul „MWST-Abrechnung Pro“ vertraut.
  2. Mitarbeiter schulen: Ihr Buchhaltungspersonal sollte mit dem neuen Tool umgehen können.
  3. Systeme aktualisieren: Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware die Integration und Online-Übermittlung der Abrechnungen ermöglicht.

💡 Praktischer Tipp: Planen Sie Testläufe vor der Umstellung, um mögliche technische Probleme frühzeitig zu erkennen.


Änderungen bei den Sätzen der Saldosteuersatzmethode (SSS)

Die ab dem 1. Januar 2025 geplanten Änderungen betreffen auch die „vereinfachten“ Abrechnungssätze, die insbesondere in Branchen wie Dienstleistungen oder Handwerk genutzt werden.

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Was sich ab 2025 ändert

  • Mehr Flexibilität: Unternehmen können nun mehr als zwei Saldosteuersätze anwenden, wenn sie Leistungen in mehreren Branchen erbringen.
  • Neue Regel für gemischte Leistungen: Jede Tätigkeit unterliegt dem entsprechenden Satz, wenn sie mehr als 10 % des gesamten steuerbaren Umsatzes ausmacht.

👉 Konkretes Beispiel: Wenn Sie ein Restaurant betreiben, das auch Take-away-Produkte anbietet, müssen diese beiden Tätigkeiten mit unterschiedlichen Saldosteuersätzen abgerechnet werden.


Vereinfachungen und Chancen

Einige Maßnahmen der ESTV zielen darauf ab, die Steuerverfahren zu vereinfachen:

  • Abschaffung der gemischten Branchen: Das vereinfacht den Prozess für Unternehmen mit mehreren Leistungsarten.
  • Reduktion von Papierprozessen: Immer mehr Formulare müssen ausschließlich online eingereicht werden.

➡️ So können Sie Ihre administrativen Abläufe optimieren und Ihre Verwaltungskosten potenziell senken.


Fallstricke, die Sie vermeiden sollten

1. Vergessen, sich beim ESTV-Portal anzumelden

Unternehmen, die nicht für die Online-Abrechnung registriert sind, riskieren hohe Bussen.

2. Buchhaltungssoftware nicht aktualisieren

Veraltete Software kann die neuen Saldosteuersätze falsch anwenden oder die Online-Abrechnung fehlerhaft abwickeln.

3. SSS und effektive Sätze verwechseln

Die falsche Wahl der Abrechnungsmethode kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen.


Fazit: Bereiten Sie sich jetzt vor

Um Überraschungen zu vermeiden, passen Sie Ihre Abläufe frühzeitig an: Aktualisieren Sie Ihre Systeme und bereiten Sie sich auf die Änderungen vor. Ark Fiduciaire begleitet zahlreiche Unternehmen in der Westschweiz bei der Umstellung. Benötigen Sie Unterstützung bei der MWST-Abrechnung oder möchten Sie Ihre administrativen Prozesse überprüfen? Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns Ihre Abläufe vereinfachen.


Quellen

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