Lohnabrechnung und Arbeitgeber in Genf: Neues 2025 (Grenzgänger, Homeoffice, Steuern, neue Schwellenwerte und praktische Regeln)

Zusammenfassung der Änderungen 2025 für die Lohnabrechnung in Genf und der Westschweiz: neue AHV/BVG-Schwellen, Familienzulagen, Updates zur Übernahme von E-Fahrzeugen, grenzüberschreitendes Homeoffice, aktuelle Steuer- und Sozialversicherungspflichten gemäß den letzten Empfehlungen. Dieser praktische Leitfaden unterstützt Arbeitgeber und Selbstständige bei der Einhaltung der Vorschriften und der Vorbereitung auf administrative und finanzielle Auswirkungen für Q4 2025 und 2026.

Par Ark Fiduciaire

Publié le 17.09.2025

Temps de lecture: 2min (370 words)

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt für das Lohnmanagement in Genf und der gesamten Romandie, mit wichtigen Reformen für Arbeitgeber und Selbstständige, die Wert auf Compliance und steuerliche Optimierung legen.

  1. Neue AHV/BVG/Familienzulagen-Grenzwerte und Sätze Ab Januar 2025 erfordern die Anhebung der AHV-Grenze, die Aufwertung der Familienzulagen (215 CHF pro Kind, mindestens 268 CHF für Ausbildung) und die geänderte BVG-Anschlussschwelle eine sofortige Aktualisierung der Lohnbasen und Software. Beschäftigte, die das Referenzalter erreichen (Frauen: 64 Jahre und 3 Monate, wenn geboren 1961), müssen ihre Wahl der AHV-Freigrenze vor der ersten Lohnzahlung 2025 treffen.

  2. E-Fahrzeuge und Spesenregelung Arbeitgeber müssen nun die Kosten für private Ladestationen im steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohn ausweisen und diesen Betrag bei der Pauschalreduktion von 0,9% ausnehmen. Pauschale Kilometerentschädigungen für dienstliche Fahrten sind weiterhin möglich, mit Nachweis oder genehmigter interner Regelung – mit direkten Auswirkungen auf Steuererklärung und Lohnausweis.

  3. Grenzüberschreitendes Homeoffice: Übergangsregelung 2025 Das Übergangsabkommen Schweiz-Frankreich zum Homeoffice wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Für Genf können bis zu 40% der Jahresarbeitszeit im Homeoffice in Frankreich gearbeitet werden, ohne steuerliche Auswirkungen für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Der gesamte Lohn wird in Genf versteuert. Das Unternehmen muss jedoch eine Jahresbescheinigung ausstellen und die Mitarbeitenden zu Regeln und Rechten (DSG, Steuern, Sozialversicherung, A1) informieren. Ab Überschreitung der Schwelle gilt das französische System für den betreffenden Lohnanteil: Bei der Einsatzplanung ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.

  4. Rentabilität, Lohnverhandlungen und Trends Q4 2025 Die nominalen Löhne steigen (+1,4% im Schnitt, in den Mangelbranchen mehr), gleichen die Inflation jedoch oft nicht aus (Krankenkassenprämien +6% im Schnitt in Genf). Besonders aufmerksam beobachtet werden Anpassungen in den Bereichen Gesundheit, Handel und Gastgewerbe. Arbeitgeber sollten dies in der Lohnpolitik und bei der Aktualisierung des Sozialbudgets 2026 berücksichtigen.

  5. Compliance-Checkliste 2025 und Best Practices

  • Alle Lohnparameter ab Januar prüfen und anpassen (Sätze, Grenzwerte, Pauschalen)
  • Entscheidungen zur AHV-Freigrenze, BVG, Spesen, Cross-Border-Bescheinigungen dokumentieren und kommunizieren
  • Homeoffice-Grenzgänger überwachen (Grenzüberwachung, Ausstellung A1-Bescheinigung, steuerliche Transparenz)
  • Über kantonale Entwicklungen (Zulagen, Steuern) informiert bleiben
  • Outsourcing oder Digitalisierung (Swissdec, Odoo Lohn, etc.) erwägen, um Fehlerrisiko zu minimieren und Compliance zu optimieren

Für aktuelle Informationen und eine sichere Sozialverwaltung wird die Unterstützung durch einen Genfer Spezialisten oder das Outsourcing über zugelassene Tools weiterhin empfohlen.

Références

Praktische Auswirkungen der Mehrwertsteuerreform 2025 für KMU in Genf: Compliance, Fallstricke und Chancen

Konkrete Analyse der neuen Mehrwertsteuerpflichten 2025 für KMU in Genf (Tool-Anpassung, Lohn-/Buchhaltungsschulung), Compliance-Checkliste, spezifische Warnpunkte für den Genfer Wirtschaftsraum und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für das zweite Halbjahr 2025. Handlungsorientierter Artikel für Geschäftsleiter und Verwaltungsmitarbeiter.

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