Die 2025 in Genf beschlossene Steuerreform bringt tiefgreifende Veränderungen für Steuerpflichtige, Immobilienbesitzer und Unternehmen im Kanton. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie für die Steuererklärung 2026 beachten sollten, Optimierungsstrategien zur sofortigen Umsetzung und Antworten auf die häufigsten Fragen.
1. Einzigartige Senkung der Einkommenssteuer
Genf entlastet ab 2025 steuerlich: die Steuersätze sinken zwischen 5,3 % und 11,4 %, insbesondere für die Mittelschicht, aber auch für bescheidenere Steuerzahler und – in geringerem Umfang – wohlhabende Haushalte. KMU und Selbständige profitieren hierbei vor allem bei der Geschäftsführervergütung und Dividendenplanung.
2. Neue Tarifskalen ab 2026
Alle Steuerpflichtigen füllen ihre nächste Steuererklärung mit den neuen Tarifskalen aus. Wichtig ist deshalb, die Akontozahlungen schon jetzt anzupassen. Wichtigste Neuerung: Die jährlichen Akontozahlungen können künftig in 12 Monatsraten (statt 10) geleistet werden; das verbessert die Liquidität für kleine Unternehmen und Familien.
3. Immobilienbesteuerung und Vermögenssteuer
Im Zusammenhang mit dem LEFI-Gesetz steigt der Steuerwert von vor Ende 2014 gekauften Immobilien um 12 %. Die Vermögenssteuer dagegen sinkt um 15 %, was den höheren Besteuerungswert teilweise ausgleicht. Für Eigentümer ist es ratsam, die Notwendigkeit von Renovationen zu prüfen, Nachfolge- oder Immobilienentscheidungen zu antizipieren und die Steuererklärung ab 2025 zu optimieren.
4. Unternehmensbesteuerung: Chancen und Vorsicht
Für Unternehmen können Mindestbesteuerung, Homeoffice-Regeln für Grenzgänger oder die Verwaltung von Immobiliengesellschaften zu neuen Dokumentations- und Meldepflichten (insbesondere via e-Steuerverfahren) führen. Die genaue Analyse der eigenen Situation sollte beim Treuhänder angefragt werden.
5. Praktische Tipps für Q4 2025–2026
• Akontozahlungen anpassen (berufliche Einnahmen, Immobilien, Dividenden: Simulation mit den neuen Sätzen); • Überprüfung der Immobilienwerte und des deklarierten Vermögens; • Vorsorgeeinkäufe oder strukturelle Änderungen vor dem 31.12.2025 planen; • Familiäre Regelungen (Schenkung, Erbfolge, Wohnsitzwechsel) steuerlich vorausdenken.
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