Einleitung
Die Übernahme der Funktion als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer einer AG oder GmbH in Genf bedeutet weit mehr als das tägliche Management des Unternehmens. Im Jahr 2025, vor dem Hintergrund sich wandelnder regulatorischer Anforderungen und zunehmender Digitalisierung, ist bei den Leitungsorganen besondere Wachsamkeit gefragt. Dieser Artikel gibt einen umfassenden, praxisorientierten und aktuellen Überblick über Pflichten, Risiken und Best Practices zur Absicherung Ihres Verwaltungsmandats.
1. Gesetzlicher Rahmen 2025: Grundlagen
1.1 Status und Rolle des Verwaltungsrates (AG) und des Geschäftsführers (GmbH)
- Obligationenrecht (OR): Artikel 716 ff. (AG), 809 ff. (GmbH)
- Entscheidungskompetenz, Vertretung und Sorgfaltspflichten
1.2 Wichtige aktuelle Entwicklungen
- Reform des Aktienrechts (seit 2023 in Kraft, praktische Anpassungen 2025)
- Klarstellung zur Abhaltung digitaler Generalversammlungen (Art. 701 OR geändert)
Offizielle Quellen: Obligationenrecht – fedlex.admin.ch
2. Zentrale Verantwortlichkeiten und Risiken für Verwaltungsräte
2.1 Zivilrechtliche Haftung
- Zivilklage nach Art. 754 OR: Pflichtverletzung, gesetzes- oder statutenwidriges Verhalten
- Konkrete Beispiele: unzulässige Dividendenausschüttungen, fehlende interne Überwachung, ungewollter oder fahrlässiger Steuerbetrug
2.2 Straf- und Verwaltungshaftung
- Verstöße gegen Buchführungs- und Steuerpflichten (Art. 166 und 167 StGB)
- Delikte, die vom Handelsregisteramt Genève verfolgt werden
- Strafen bei einfacher oder betrügerischer Konkursanmeldung
3. Erhöhte Wachsamkeit 2025: Neue Kontrollen und Anforderungen
- Verschärfte Geldwäschereipraxis (Art. 52 GwG, Dokumentations- und Meldepflichten): mögliche Auslagerung an eine qualifizierte Fachperson
- Neue Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit von Vermögenswerten und wirtschaftlich Berechtigten: erhöhte Transparenzpflicht
- Aktualisierung von Aktienregistern und Protokollen, auch bei digitalen Generalversammlungen
- Strikte Fristen bei erheblichen Verlusten des Eigenkapitals (Art. 725 OR)
Für Genfer KMU hilft eine Treuhandbegleitung, Fehler oder (un-)bewusste Versäumnisse zu vermeiden.
4. Praxisbeispiele: Häufige Fälle von Haftung
4.1 Überwachungsdefizite: die klassische Falle
- Ein KMU entdeckt eine nicht gemeldete Steuerschuld zu spät: Der Verwaltungsrat kann persönlich für Schäden an der Firma oder an Dritten (z.B. Gläubiger, Steuerbehörde) haften.
4.2 Falsche Angaben bei der Generalversammlung
- Protokolle spiegeln die tatsächliche Finanzlage nicht wider: erhöhtes Zivil- und Strafrisiko
4.3 Versäumnis der Geldwäschereikontrolle beim Eintritt eines neuen Gesellschafters
- Verwaltungsstrafen, Meldepflicht und möglicher Block der Gesellschaft
5. Best Practices zur Risikominimierung 2025
- Sensible Aufgaben (Buchhaltung, Steuern, GwG) einem erfahrenen Treuhänder anvertrauen
- Alle gesetzlich vorgeschriebenen Register aktuell halten: Aktienbuch, Protokolle, Register der wirtschaftlich Berechtigten
- Delegations- und Vier-Augen-Prinzip einführen: Jede Unterschrift bindet die Gesellschaft – Wachsamkeit bei internen Vollmachten
- Laufende Weiterbildung der Leitungsorgane: Aktualisierung der Kenntnisse in Recht, Steuern und operativen Risiken
6. Praxistipps von Ark Fiduciaire
- Regelmäßiges Audit der operativen Compliance (Register, Dokumentation, Organisation der Revisionsstelle wenn nötig)
- Vorlage aktueller Protokollmuster und jährlicher Checklisten
- Übernahme der Corporate-Secretariat-Aufgaben (Abhalten von Generalversammlungen, Protokollführung, Behördengänge)
- Begleitung bei steuerlichen oder behördlichen Kontrollen
Fazit
Die Leitung einer AG oder GmbH in Genf im Jahr 2025 ist keine Improvisation. Angesichts des raschen Wandels der Schweizer Gesetzgebung und steigender Compliance-Erwartungen sind Gründlichkeit und vorausschauendes Handeln unerlässlich. Lassen Sie sich von erfahrenen Fachleuten begleiten, um regulatorische Pflichten in Hebel für Vertrauen und nachhaltige Entwicklung zu verwandeln.